Miete im Voraus - kann Vermieter darauf bestehen?
Angenommen ein Vermieter verlangt, dass die Miete im voraus bezahlt wird, aber das Einkommen wird Mitte des Monats bezahlt. Wenn ich jetzt - aus finanziellen Gründen - gerne die Mietzahlungen nach dem Gehaltseingang bezahlen würde, kann ich das dann tun oder kann der Vermieter darauf bestehen, dass die Miete immer im Voraus bezahlt wird?
3 Antworten
Lt. den gesetzlichen Bestimmungen ist die Miete bis zum 3. Werktag eines Monats im voraus zu zahlen. Egal, wann der Mieter sein Gehalt bekommt. Man kann natürlich mit dem Vermieter eine Fälligkeit der Miete zum 15. d. M. vereinbaren. Hier muss der Vermieter aber ausdrücklich zustimmen ( am besten schriftlich ). Andernfalls befindet sich der Mieter mit seiner Zahlung in Verzug. Da die Miete eine sog. Bringschuld ist, muss der Vermieter die Zahlung nicht anmahnen. Stimmt der Vermieter der Zahlung zum 15. nicht zu, muss der Mieter mit seinen Finanzen so jonglieren, dass er die Miete nach den gesetzlichen Bestimmungen zahlen kann.
Ihr wollt einen Vertrag schliessen.
Das heißt jeder hat Wünsche und Forderungen udn der andere muss zustimmen. Kommt man nicht überein, so kommt kein vertrag zustande.
In fast allen Mietverträgn die ich kenne, wird die Miete monatlich im Voraus bezahlt. Ich denke, du hast schlechte Chancen.
War denn Dein alter Vermieter damit einverstanden?
Wenn der Vermieter nicht zustimmt und sein Geld am Anfang des Monats haben möchte, so kannst du nicht viel tun. Rechtlich hast du nämlich dann den kürzeren gezogen. Denn wenn der Mieter darauf beharrt, so muss die Miete im Voraus bezahlt werden. Das einzige was du machen kannst, ist einfach nett zu fragen und auf Verständnis hoffen.