Darf ein Vermieter nach alten Mietschulden fragen?
Darf ein Vermieter, bei dem ich mir eine neue Wohnung ansehe, nach alten Mietschulden fragen und ein Schufa Auskunft verlangen?
2 Antworten
Beides darf der Vermieter erfragen, weil sie wichtig für das künftig zu erwartende Zahlungsverhalten sind. Eine falsche Selbstauskunft (die sich durch einen Strich bei Mietschulden nur als "Nein" interpretieren läßt) kann zur a.o. Kündigung führen. Ohne diese Information zu erhalten, würde ich als Vermieter auch nicht an den Interessenten vermieten (trotz etwaiger Kaution).
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Der Vermieter darf natürlich danach fragen, ob man noch Mietschulden hat. Das kann man vom Standpunkt des Vermieters auch verstehen, da es für Vermieter wichtig ist, dass sie ihre Miete jeden Monat bekommen. Sie dürfen also fragen, ob man Schulden hat und sogar den Namen des alten Vermieters erfragen, um sich selbst zu vergewissern. Auch eine Selbstauskunft der Schufa darf rein rechtlich verlangt werden. Wenn man eine Wohnung wirklich haben will und nichts zu verbergen hat, sollte die Informationen preisgeben. Ist die Wohnung ohnehin nicht der Renner, würde ich mir lieber etwas anderes suchen.
Wir sind nicht dazu verpflichtet den Vermietern Schufaauskünfte auszuhändigen.
Ich habe aber keine Mietschulden, den schriftlichen Beweis hat er schon...es geht um einen Altschulden eintrag in der Schufa und da will er ein Tilgungsplan...ist das rechtens?