Wie kann ich die Schalldämmung unseres Fußbodens überprüfen lassen?

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NACHträglich ist dies absolut NICHT zu verlangen. dazu gibt es genügend urteile die dem vermieter recht geben.

hier mal einige urteile dazu:

Der BGH hat sich in seinem Urteil vom 22. Januar 2003, Az: VIII ZR 244/02 sehr eindeutig und ausführlich zur Frage der Lärmbelästigung durch Wohngeräusche (Kinder) im Mietrecht geäußert:

Die normalen Wohngeräusche anderer Mieter sind in einem Mietshaus hinzunehmen; hierzu gehören auch Geräusche, die von Kindern der Mieter ausgingen.

http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/l1/laerm.htm

Warum sollte der Vermieter das machen müssen. Nachträglich schon garncht, weil du Tatsachen mit dem Einzug geschaffen hast. Du hättest nicht einziehen brauchen.