Wie kann ich die Schalldämmung unseres Fußbodens überprüfen lassen?
An wen kann ich mich wenden um die Schalldämmung unseres Fußbodens überprüfen zu lassen, die meiner Meinung nach zu gering ist und vom Vermieter ausgebessert werden müsste?
2 Antworten
NACHträglich ist dies absolut NICHT zu verlangen. dazu gibt es genügend urteile die dem vermieter recht geben.
hier mal einige urteile dazu:
Der BGH hat sich in seinem Urteil vom 22. Januar 2003, Az: VIII ZR 244/02 sehr eindeutig und ausführlich zur Frage der Lärmbelästigung durch Wohngeräusche (Kinder) im Mietrecht geäußert:
Die normalen Wohngeräusche anderer Mieter sind in einem Mietshaus hinzunehmen; hierzu gehören auch Geräusche, die von Kindern der Mieter ausgingen.
Warum sollte der Vermieter das machen müssen. Nachträglich schon garncht, weil du Tatsachen mit dem Einzug geschaffen hast. Du hättest nicht einziehen brauchen.