Mietverhältnis kommt nicht zustande, muss der Mieter für Mietausfälle haften?
Die Wohnung war besichtigt und hat dem Mieter auch sehr gut gefallen. Er bekräftigt seine Absicht die Wohnung 2 Monate später zu Mieten. Er erhält den Mietvertrag zur Ansicht / Unterzeichnung per Post. Der Vermieter geht 2 Wochen in Urlaub. Dem Mieter gefallen einige Klauseln des Vorlagemietvertrages nicht, vor allem, dass in diesem die Einbauküche nicht als Gegenstand des Mietvertrages, sondern ausdrücklich dem Mieter "nur kostenfrei zur Verfügung" gestellt wird, obwohl die Wohnung mit dieser in der Anzeige beworben wurde. Im Schadensfalle müsse der Mieter für Schäden aufkommen und defekte Geräte (Kühlschrank, Herd, Backofen, Spülmaschine) ersetzen. Dem Mieter reichen diese Punkte um mit diesem Vermieter kein Mietverhältnis eingehen zu wollen und schickt dem Vermieter den Vertrag ohne Unterschrift zurück. Er erklärt diesem schriftlich, dass einige Dinge in dem Mietvertrag nicht wie mündlich vereinbart aufgeführt waren und deshalb kein Interesse mehr bestehe die Wohnung zu Mieten. Der Vermieter meldet sich nach den 2 Wochen Urlaub beim (potentiellen) Mieter und fordert von diesem eine Erklärung und droht jetzt mit Schadenersatzforderungen, da er nun vermutlich das Mietobjekt nicht zum vorgesehen Zeitpunkt (5 Wochen später) vermieten kann und es wieder neu inserieren muss. Können auf den potentiellen Mieter Kosten zukommen. Wenn ja in welcher Höhe.
2 Antworten
Dadurch das die Bedingungen im Vertrag bezüglich der Küche abweichen gegenüber dem, was besprochen wurde, gibt es keine Ansprüche des Vermieters.
Die mündlich geäußerte Absicht, eine Wohnung zu mieten, ist üblicherweise noch kein mündlicher Mietvertrag. Das hätte im Text sonst deutlicher dargestellt werden müssen. Erstaunlicherweise entbrennt der Streit auch nicht an so wesentlichen Punkte wie Nebenkosten, Schönheits-/Kleinreparaturen, sondern zunächst am Mietgegenstand. Da ist also sicherlich kein mündliches Vertragsverhältnis zustande gekommen.
Der Vermieter sollte demnächst nicht vorzeitig in den Urlaub fahren, sondern erst seine Verträge ins Trockene bringen.