Recht gegenüber dem Vermieter, wenn Mitmieter nicht heizt????
6 Parteien Haus. Alle Mitparteien liegen mit ihren Heizkosten für 73 qm ziemlich gleich, so bei ca 450-500 Euro. Nur die Mietpartei in Paterre hat Heizkosten für 78 qm von 38,00 Euro( in den letzten Jahren auch so tief) Habe das leider jetzt erst mal so richtig wahrgenommen. Habe meine Nachzahlung noch nicht geleistet, weil ich vom Vermieter das erst mal geklärt haben wollte.Nun höre ich heute vom Vermieter, das ihm das egal ist, ob die heizen oder nicht. Er zahlt das ja dann auch mit. Meine Frage: Habe ich ein RECHT diesen Umstand geklärt zu bekommen,oder muß ich das einfach so hinnehmen.
5 Antworten
Zunächst ist jeder Mieter verpflichtet, die Mietsache ausreichend zu heizen. Wie auch immer man "ausreichend" deffinieren möchte. Solange die Wohnung ausreichend beheizt und belüftet wird, so dass keine Schäden entstehen, kann kein Vermieter vorschreiben, dass der Mieter XY sein Heizverhalten ändert. Weiter muss beachtet werden, dass jeder Mieter ein anderes Heizverhalten hat. Der Mieter A mag es lieber kuschelig warm, sitzt im T-Shirt auf der Couch und hat die Heizung auf höchster Stufe laufen, der Mieter B zieht sich halt einen Pullover an und hat dafür die Heizung nicht auf voller Höhe laufen. Als nächstes müssen die monatlichen Heizkostenvorauszahlungen der einzelnen Mietparteien berücksichtigt werden. Diese können durchaus variieren und müssen nicht zwingend für alle Mieter gleich sein. Die Vorauszahlungen sollten dem Heizverhalten des jeweiligen Mieters angepasst sein. Der Vermieter muss keine Rechenschaft über das Heizverhalten einzelner Mieter abgeben.
Mir ist bei den angegebenen Beträgen die zugrundeliegende Zeitperiode (je Abrechnungsperiode?) nicht klar. Hinzu kommen fehlende Aussagen über das Heizverfahren, die Art der Heizkostenverbrauchsermittlung und -verteilung.
Um auch nicht-heizende Mieter an den Heizkosten zu beteiligen, werden gem. Heizkostenverordnung 30 - 50 % der gesamten Heizkosten fix nach Qm verteilt und der Rest nach Verbrauchserfassung. Die Euch betreffende Heizkostenverteilung scheint nicht in Übereinstimmung mit der HKV zu erfolgen.
Die Manipulation der Erfassungsgeräte wäre allerdings eine Vermutung von mir.
Die Abrechnungsperiode 1.1.-31.12. Wir haben Erdgas. Es werden 30% der Heizkosten auf qm verteilt und der Rest ist reine Verbrauchserfassung. Jede Wohnung hat einene eigenen Versorgungsschacht mit dem elektronischen Wärmezähler und Warm/Kaltwasser. Die 38,00 Euro für 78qm betrifft die reinen Verbrauchskosten die am Wärmezähler abgelesen werden für 1 Jahr. Müssen wir mehr heizen wenn die Wohnung unter uns kalt ist?
Ich verstehe nicht wo das Problem liegt, es steht dem Mieter der Parterrewohnung doch völlig frei im Winter im T-shirt oder mit einer Winterjacke vor dem Fernseher zu sitzen. Ist es Neid das einer nur ein Zehntel Eurer Heizkosten hat? Der Vermieter darf auch die Verbräuche oder Rechnungssummen der jeweils anderen Partei garnicht bekannt machen.
Dein Vermieter hat sowas von Recht. Er muss nur gewährleisten , dass du auch deine Wohnung warm kriegst.Und wenn das mit der Ablesung deines Verbrauchs so hin haut, mußt du deine Heizgewohnheiten ändern.