In einer ET-Gemeinschaft (5 Parteien) werden die Nebenkostenvorauszahlungen per Einzugsauftrag gem. ET - Beschluss seit Jahren von der Hausverwaltung eingezogen. Kann ein Eigentümer die Einzugsermächtigung widerrufen, so dass seine monatlichen Abbuchungen nicht mehr gewährleistet sind?