Kann ich Einsicht in das Kautionskonto verlangen?
Ich habe berechtigte Gründe anzunehmen, dass mein Vermieter nie ein Kautionskonto angelegt hat, und das Geld stattdessen verwendet. Kann ich Einsicht verlangen, oder noch besser Kontoauszüge?
1 Antwort
Selbstverständlich hast Du einen Anspruch auf einen Nachweis über die insolvenzsichere Anlage und die auf Dich entfallenden Kautionszinsen. Ohne diesen Nachweis wirst Du den Vermieter eine Frist setzen können und anschließend die Miete bis zur Höhe der Kaution (vorübergehend) einbehalten.
Du mußt mit dem Nachweis nicht erst bis zur drohenden Insolvenz warten; lies bitte auch: http://www.mieterverein-bochum.de/mietrecht/artikel/artikel/test/
Naja, es kann statt Fehlverhalten auch einfache Unkenntnis sein. Und da hilft man seinem Vermieter doch gerne auf die Sprünge. Schließlich wird auch ein Vermieter glücklicherweise nicht permanent mit solchen Detailfragen konfrontiert.
Ein diesbezüglicher Tipp mit Rechtsnachweisen in diesem Zusammenhang ist dieser: http://www.finanzfrage.net/tipp/kautionszahlungsverpflichtung-besteht-nur-auf-ein-insolvenzsicheres-konto---keine-barzahlung.
Vielen Dank! Diese Antwort war sehr hilfreich. Dass ich am Ende des Mietverhältnisses Anspruch auf Erstattung mit Zinsen habe war mir ja klar. Es geht darum dem Vermieter Fehlverhalten nachzuweisen...