kann mein vermieter die kaution einbehalten wenn inerhalb von 2jahren ausziehen will
in meinem Mietvertrag steht das mein vermieter die kaution einbehalten möchte imfalle ich innerhalb von 2 jahren den vertrag kündigeauserdem soll ich bei schäden aller art (auch Sturmschäden) am rolladen eiine selbstbeteiligung von 100 € zusagen ist das rechtlich angemessen????
2 Antworten
Ich würde diesen Mietvertrag wegen dieser Klauseln ganz beruhigt unterschreiben, da diese vorbehaltlich einer genauen Prüfung des Wortlautes unwirksam sind. Die Unwirksamkeit muß man dem Vermieter nicht vor Unterschrift, sondern erst bei Aufkommen dieser Probleme entgegenhalten. Allerdings verhalten sich hier Oberlehrer genau anders, ganz zu ihrem Nachteil, weil der Vermieter problembewußt wird, die Klausel entsprechend umformuliert und die Wohnung anderweitig an einen Nicht-Oberlehrer vergibt.
Zulässig ist der Ausschluss der Vertragskündigung bis max. 48 Monate (Kündigungswirksamkeit zum Ablauf des 48. Monats zulässig!). Im Zweifel muß bei früherem Auszugswunsch man dann also weiterhin Miete zahlen, wenn der Vermieter vorher keinen neuen Mieter findet. Ist die Formulierung derart, dass selbst dann (oder unabhängig von der Restlaufzeit) die Kaution verfällt, dann ist die Formulierung mit Sicherheit unwirksam. Aber Du schätzt am besten ein, ob die 24 Monate für Dich ein Risiko darstellen könnten.
Neben den Schönheitsreparaturen gibt es häufig eine Kostenübernahmeklausel für solche Kleinreparaturen an Mietgegenständen, die im direkten Zugriff des Mieters sind (z. B. Rolladengurte, Lichtschalter, Wasserkräne). Dabei geht es nicht um eine (unzulässige) Selbstbeteiligung, sondern über die (zulässige) Kostenübernahme "alles oder nichts" mit einer doppelten Maximierung (Einzelfall bis Euro 100 und Summe der Einzelfälle nicht über 8 % der Nettomiete). In Deinem Fall liegt dreifache Rechtsunwirksamkeit der Klausel vor: Sturmschaden am Rolladen liegt nicht in Deinem Zugriff, Selbstbeteiligung und fehlende doppelte Maximierung. Also: Klausel ruhig unterschreiben und keine Besserwisserei vor Vertragsabschluss!
Du musst aufpassen, was du unterschreibst. Wenn das individuell ausgehandelt wurde, gilt das voraussichtlich. Ebenso kann ein Schadensersatz pauschaliert werden. Auch das geht grundsätzlich. Außer es sind alles Bestimmungen in AGBs. Dann hast du eher eine Chance davon weg zu kommen.