Besteht bei Umzug in ein anderes Bundesland in jedem Fall eine Kündigungsfrist von drei Monaten?

3 Antworten

Die 3 Monate Kündigungsfrist sind gesetzlich festgelegt. Jedoch kannst DU mit Deinem Mieter verhandeln, vielleicht ist er gewillt Dich vorzeitig aus dem Mietverhältnis zu entlassen oder aber auch er akzeptiert einen von Dir beigebrachten Nachmieter der vorzeitig die Wohnung übernimmt.


Niklaus  01.09.2011, 08:21

Du meinst sicherlich Vermieter - oder?

Natürlich musst du dich an die gesetzliche Kündigungsfrist halten. Aber ich würde dir empfehlen, das Gespräch mit deinem Vermieter zu suchen. Schildere ihm die Lage, dann kommt ihr vielleicht zu einer gemeinsamen Lösung. Du könntest ihm einen Nachmieter suchen, die Wohnung für die Zeit zwischenvermieten, usw. In der Tatsache, dass die Kaution noch nicht vollständig bezahlt wurde, sehe ich kein Problem.

Wo du hinziehen willst, hat nichts mit der Kündigungsfrist zu tun. Sprich mit dem Vermieter, suche für ihn vielleicht einen Nachmieter. Ihr habt einen Mietvertrag unterschreiben, der gilt natürlich für beide. Umgekehrt würde dir eine Kündigung auch nicht gefallen. Notfalls musst du in den sauren Apfel beißen und die Miete doppelt zahlen.