Besteht bei Umzug in ein anderes Bundesland in jedem Fall eine Kündigungsfrist von drei Monaten?
Mein Freund u ich wollen demnächst die Stadt u das Bundesland verlassen.Nur bin ich erst vor einem Monat in eine andere Wohnung gezogen,wo ich auch noch ein paar Monate lang,die Kaution in Raten abzahle.Nur sollte es nun doch sehr schnell zu einem Arbeitsvertrag in der geplanten Stadt kommen,könnte ich dann auch eher als in drei Monaten wieder aus meinem derzeitigen Mietvertrag rauskommen-trotz der noch nicht vollständig beglichenen Kautionszahlung???
3 Antworten
Die 3 Monate Kündigungsfrist sind gesetzlich festgelegt. Jedoch kannst DU mit Deinem Mieter verhandeln, vielleicht ist er gewillt Dich vorzeitig aus dem Mietverhältnis zu entlassen oder aber auch er akzeptiert einen von Dir beigebrachten Nachmieter der vorzeitig die Wohnung übernimmt.
Natürlich musst du dich an die gesetzliche Kündigungsfrist halten. Aber ich würde dir empfehlen, das Gespräch mit deinem Vermieter zu suchen. Schildere ihm die Lage, dann kommt ihr vielleicht zu einer gemeinsamen Lösung. Du könntest ihm einen Nachmieter suchen, die Wohnung für die Zeit zwischenvermieten, usw. In der Tatsache, dass die Kaution noch nicht vollständig bezahlt wurde, sehe ich kein Problem.
Wo du hinziehen willst, hat nichts mit der Kündigungsfrist zu tun. Sprich mit dem Vermieter, suche für ihn vielleicht einen Nachmieter. Ihr habt einen Mietvertrag unterschreiben, der gilt natürlich für beide. Umgekehrt würde dir eine Kündigung auch nicht gefallen. Notfalls musst du in den sauren Apfel beißen und die Miete doppelt zahlen.
Du meinst sicherlich Vermieter - oder?