Muss der Vermieter die Erneuerung des Terrassenbelag bezahlen?
hallo, wir wohnen seit ca. 6 1/2 jahren in einem penthouse mit dachterrasse. die dachterrasse war bei einzug ca. 1 jahr alt und mit holzplanken ausgelegt. obwohl wir zu jeder sommersaison grünspan entfernt und pflege über die holzplanken gemacht haben sind diese, dieses jahr "fertig". sie sind grau, die eine oder andere sogar morsch, absolut unansehlich. grundsätzlich die frage
- wer ist für die erneuerung zuständig?
- wenn der vermieter zuständig ist, in welchem jahresabstand muss er solch eine renovierung durchführen lassen?
da das terrassenholz ja mittlerweile über 7 jahren alt ist. im voraus lieben dank an alle die die fragen beantworten können. gruß
1 Antwort
"Grünspan" ist eine metallische Verbindung und existiert nicht in Verbindung mit Holz. Eine graue Holzfarbe ist noch kein Mangel.
Es können sich auf dem Holz allerdings Algen, Pilze und Moose gebildet haben. Vielleicht ist der Moosentferner auch ungünstig/schädlich für das Holz gewesen, weil geeignete Terrassenhölzer sicherlich eine Lebensdauer von 10+ Jahren haben. Allerdings können die Hölzer auch von ungeeigneter Holzart gewesen, fehlerhaft montiert worden oder auch vor (oder nach) Eurem Einzug falsch behandelt worden sein. Morsches Holz darf nach 7 Jahren noch nicht sein, aber wenn es von Anfang an ungeeignet war, immer feucht liegt und nicht abtrocknen kann, dann treten solche Schäden auf.
Die Erneuerung und Wartung des Terrassenholzes obliegt dem Vermieter. Mich wundert, dass er Euch die Wartung machen ließ (w/Grünspan).