Muss der Vermieter vermietete Parkplätze als solche kennzeichnen?
Folgefrage zu meiner Frage vom 27.06.2010: Muss der Vermieter vermietete Stellplätze nicht als solche kennzeichen? Oder reicht ein Hinweisschild an der Einfahrt, was aber keinen Falschparker interessiert? Wenn ich Falschparker von meinem angemieteten Parkplatz abschleppen lasse kostet es mich viel Geld, das ich u.U. nur schwer wieder bekomme. Das möchte ich natürlich irgendwie umgehen.
1 Antwort
Ich habe/hatte das gleiche Problem. Ich hab mir in der Nähe meiner Dienststelle einen Parkplatz angemietet. Der Parkplatz selbst wird noch von einer anderen Firma mitgenutzt und in der Nähe ist ein Bahnhof und mehrer Behörde. Es steht zwar ein Schild "Parkverbot" und "Privatparkplatz", aber das hat keine Sau interessiert. Wenn ich nach 7.30 Uhr zur Arbeit kam, war mein Parkplatz weg.
Der Vermieter sagte nur, dass ihm die Situation bekannt sei, dass es die Mitparkplatznutzer aufgefordert hat, nur auf ihre eigenen Plätze zu parken, aber der Parkpreis ist bereits ermässigt, ansonsten stehe es mir frei zu kündigen.
Das Problem wurde erst besser, als wir den Vermieter soweit hatten Markierungen anzubringen und alle Parkplätze zu nummerieren.
Übers Abschleppen hab ich mich informiert, ich hätte das Recht, dass Fahrzeug umsetzen zu lassen, oder gar abzuschleppen, aber das bedeutet für mich Vorkasse und Geld einklagen. Wenn derjenige glaubhaft machen kann, dass es das erste Mal war, und ich ihn nie ermahnt habe, bin ich unter Umständen noch wegen Nötigung, Diebstahl und was weiß ich noch dran.