WG - hafte ich bei gemeinsamen Mietvertrag, wenn Mitbewohner die Miete nicht zahlt?
Wie verhält es sich, wenn man zu zweit eine WG anmietet- haftete man dann, wenn der Mitbewohner nicht bezahlt- bzw. gibt es spezielle Mietverträge, die vor Haftung schützen?
2 Antworten
Eine WG ist nach bürgerlichem Recht eine GbR, eine Gesellschaft bürgerlichen Recht.
alle Gesellschafter (Mitbewohner) haften slidarisch und unbeschränkt.
Das geht soweit, das der Vermieter sich den zahlungskräftigsten aussuchen kann, wenn es mal unregelmäßigkeiten gibt.
Deshalb sollte man sich die Leute sehr genau ansehen, mit den man eine WG gründet.
Bei einem Mietvertrag den mehrere Personen unterschreiben - WG - sind alle Mieter erst einmal gesamtschuldnerisch haftend, falls ein Mieter nicht für seinen Mietanteil aufkommt. Spezielle Mietverträge, die dieses Risiko ausgrenzen sind mir nicht bekannt und dürften auch auf wenig Gegenliebe von Vermietern stosssen, denn die haben kein Interesse ihre Wohnung "parzelliert" an den Mann zu bringen. Wenn Du für Dich selbst dieses Risiko ausschliessen willst, dann trete doch der WG mit einem Untermietvertrag bei, dann zahlst Du nur Deinen Anteil und musst nicht für anderer Mieter Rückstände aufkommen.