Darf Vermieter Kaution auch in Raten zurück zahlen?
Meine Freundin ist vor einigen Wochen aus ihrer alten Wohnung ausgezogen und wohnt in einer neuen Wohnung. Nun hat ihr alter Vermieter gesagt, dass er ihr die Kaution in Raten zurück zahlen würde. Das ist meiner Freundin aber nicht so recht und sie wollte wissen, ob er das überhaupt darf?
4 Antworten
der vermieter muss die kaution nach sechs monaten zurückzahlen. er kann in dieser zeit in teilen zahlen, sofern gründe dafür vorliegen. nach dieser zeit hat er schlechte karten, dann ist der betrag fällig.
das mit der ratenzahlung ist insofern auch vollkommen unverständlich, da das geld ja auf einem konto liegen muss und damit da ist. ich würde mich (nach 6 monaten) auf so ein spiel nicht einlassen. oder eine horrende verzinsung verlangen, weil nach dem zeitraum ja mehr oder weniger ein kredit an den vermieter gewährt wird.
Nein, der Vermieter muss die Kaution auf Verlangen komplett bezahlen. Nichts desto trotz hat er Rechte. Er kann die Kaution z.B. bis zu 6 Monaten einbehalten und darf damit auch Schäden beseitigen, die der Vormieter hinterlassen hat.
Nein, die Kaution ist nach einer Überlegungsfrist, ob noch Schäden vom Mieter zu beseitigen sind und ob die Beseitigung akzeptabel ist, "abzurechnen" und danach fällig. Es darf allenfalls ein Einbehalt von drei Monatsnebenkostenabschlägen zurückbehalten werden. Eine generelle Fälligkeit nach 6 Monaten gibt es nicht. Eine gesetzliche Rückzahlung in Raten analog zur Kautionseinzahlung gibt es auch nicht.
Details: http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/k1/kaution_rueckzahlg.htm
Hallo, wenn die Kautionsrückzahlung tatsächlich fällig ist, also keine Kosten oder ähnliches mehr verrechnet werden muss, bleibt dem Vermieter eigentlich nichts anderes übrig als zu zahlen. Die Kaution ist dann als Ganzes fällig und muss vollständig plus Zinsen zurückgezahlt werden. Dazu muss der Vermieter das Geld eigentlich auf einem Sonderkonto angelegt haben. Da er nun so zahlungsunwillig ist, hat er dies vermutlich nicht getan. Ich würde schriftlich auf die Fälligkeit der Rückzahlung hinweisen. Später kann auch gemahnt werden mit dem Hinweis auf Verzugszinsen. Die Rückzahlung in Raten wäre ein Entgegenkommen deiner Freundin, auf das sie nicht eingehen muss.