Mieterfrage:Wasserhahn/Leitung in Einbauküche ist undicht. Muss der Eigentümer die Reparatur zahlen
3 Antworten
Entscheide Dich, was kaputt ist: Wasserhahn oder Leitung.
Entscheide Dich, wem die Einbauküche gehört.
Und gucke mal, was über Kleinreparaturen im betreffenden Mietvertrag steht.
Nach der Info geht's weiter.
Wenn es Schäden an der Wasserleitung gibt, muss der Vermieter dafür Sorge tragen, dass diese fachmännisch entfernt werden. Am Besten direkt morgen den Vermieter bzw. die Hausverwaltung anrufen und das weitere Vorgehen erfragen.
Es kommt wohl darauf an, wem die Einbauküche gehört. Denn dazu wird der Hahn gehören. Wenn es dein Eigentum ist, dann musst du wohl selbst dafür aufkommen. Wie schon LittleArrow feststellte, müssen zuerst von dir die weiteren Informationen gegegeben werden, bevor weiter geantwortet werden kann. Deine Frage lässt ja gerade zu offen, wer der Eigentümer ist, fordert somit selbst heraus, die Gegenfragen zu stellen.