Darf der Vermieter die Kosten für die Gebäudeversicherung in die Nebenkosten einrechnen?
Ist das ok, wenn die Nebenkosten auch die Gebäudeversicherung des Mietshauses beinhalten? Oder darf der Vermieter diese Kosten nicht umlegen?
3 Antworten
Ja, das ist ok. hier findest Du nähere Infos:
Folgende Versicherungen können umgelegt werden:
Gebäudeversicherungen gegen Feuer-, Sturm- und Wasser- sowie Elementarschäden, Glasversicherung sowie Haftpflichtversicherungen für Gebäude, Öltank und Aufzug werden auch auf die Mieter umgelegt.
Alles weitere findest Du u.a. hier: http://www.immobilienscout24.de/de/umzug/ratgeber/miete-nebenkosten/betriebskosten.jsp
Ja, er darf umlegen!
Er darf dies aber nur, wenn die Umlage dieser Kostenart ausdrücklich oder allgemein durch Verweis auf die Betriebskostenverordnung oder Zweite Berechnungsverordnung im Mietvertrag vereinbart wurde.
Fehlt diese Vereinbarung jedoch im Mietvertrag, ist die nachträgliche Einbeziehung dieser Kostenart in die Nebenkosten ausgeschlossen. Es sei denn, es wurde schon viele Jahre lang so praktiziert. (Und vielleicht hat der Vermieter sogar mal darauf hingewiesen und der Mieter nicht widersprochen).
Siehe auch Betriebskostenverordnung § 2, Ziff. 13: http://www.brunata-muenchen.de/eigentuemer/infothek/rechtliche-infos/betriebskostenverordnung.html
Die Umlage (Verteilung) erfolgt bei Wohnungen nach dem Flächenanteil. Ein Prozentsatz (32,8 %, wie weiter unten erwähnt) ist nicht relevant. Einen solchen Prozentsatz gibt es nicht. Die Kosten werden zu 100 % auf die Mieter verteilt. Alle Betriebskosten müssen aber vertraglich vereinbart sein. Dazu genügt in aller Regel ein Kreuzchen an der richtigen Stelle.