Nachbar wäscht nachts seine Wäsche, kann ich wegen Lärmbelästigung Miete kürzen?
Kann ich die Miete kürzen, wenn ich permanent vom Lärm des Nachbars geweckt werde, weil dieser nachts die Waschmaschine laufen hat?
2 Antworten
Waschen darf er schon. Nur muss er die Ruhezeiten einhalten. D.h. wenn die Waschmaschine so laut ist, das man sie im ganzen Haus hört, geht das nicht. Wen nes ein neu moderen ist, sehe ich da kein Problem. http://www.ndr.de/fernsehen/sendungen/markt/recht_verbraucher/markt574.html
Der Sachverhalt deutet auf die Störung des Hausfriedens durch einen Mieter hin. Der Vermieter muss hier Abhilfe schaffen, sonst kannst Du die Miete nach erfolgloser Abmahnung mit Fristsetzung kürzen.
Zur Geräuschbelästigung lies bitte http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/s1/staubsauger.htm Dort findest Du auch Hinweise zur effektiven Mietminderung.
Allerdings sind Deine Aussagen unscharf und nicht präzise. Man kann nur einmal geweckt werden, nicht permanent. Vermutlich wird auch nicht jede Nacht gewaschen, so dass auch "immer" inkorrekt wäre. Permanent kann allerdings die Ruhestörung durch das Lauf- und Schleudergeräusch entstehen. Die Zeitbezeichnung "nachts" ist zeitlich genau zu beschreiben, z. B. von "21.00 - 22.30 h". Dann wäre erst die Zeit ab 22.00 h eine Verletzung der Nachtruhe, vorher nicht.