Muss ich meinem Vermieter die gewerbliche Nutzung meiner Mietwohnung mitteilen?
Und muss ich das vom Vermieter absegnen lassen? Gibt es hierfür eine generelle Antwort oder kommt es auf den Umsatz an, den das Gewerbe erzielt?
4 Antworten
Hi
Du musst ihn sogar vorher um Erlaubnis fragen. Du kannst nicht eigenständig aus einer Mietwohnung, eine gewerblich genutzte Mietwohnung machen. Diese müsste der Hauseigentümer beim Finanzamt melden, worauf die Steuern wieder umgerechnet werden. Das bedeutet dann wieder, das........usw. Außerdem würde durch den geschäftlichen Betrieb in deiner Wohnung die nachbarliche Ruhe gestört .......usw.
Du musst ihn vorher fragen und musst ein Nein akzeptieren. PS.:Mir fällt gerade was auf, um was für ein Gewerbe handelt es sich. Vielleicht bist du auch gerade auf dem Holzweg.
Gruß Nino
Es kommt nicht auf den Umsatz an, sondern mit welchem Gewerbe wie, wo und mit wem Du Deinen Umsatz erarbeitest. Lies bitte hier:
http://www.bmgev.de/mietrecht/tipps/g/1gewerbliche-nutzung.html
Du mußt das sicher dem Vermieter mitteilen, denn dann macht man einen gewerblichen Mietvertrag. Die Miethöhe kann auch anders ausfallen, außerdem muß man wissen, ob Du dieses Gewerbe in einem Wohnbereich überhaupt betreiben darfst, z. B. Schreinerei im reinen Wohngebiet geht nicht.
Der Vermieter muss wissen, was in seinem Haus passiert. Nicht nur die Frage, störendes oder nichtstörendes Gewerbe muß beachtet werden. Ist es eine Gewerbeeinrichtung, wird das Haus steuerlich anders abgerechnet. Und dort gibt es die Probleme. Auch als Büroeinrichtung werden Kosten über die Firma abgerechnet, die beim Finanzamt eingehen und somit einsehbar sind. Das selbe trifft für den Versicherungsteil zu. Also, nicht geheim die Wohnung umfunktionieren zum Gewerbe. Für die Arbeitsplätze in der Wohnung, wie z.B. bei Lehrern, trifft die steuerliche Betrachtung in dieser Form wie beim Gewerbe nicht zu.