Bevor der Mietvertrag unterschrieben worden ist, haben Bekannte in der Selbstauskunft eine voraussichtliche Mietdauer von 5 Jahren angegeben. Jetzt ziehen sie bereits nach einem ¾ Jahr wieder aus. Sind rechtliche Konsequenzen seitens des Vermieters zu befürchten oder hat er schlicht Pech gehabt?
Angegebene Mindestmietdauer: 5 Jahre, tatsächliche Mietdauer: ¾ Jahr - Konsequenzen?
Mietrecht,
Mietvertrag
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.