Fall:
Ein Eigentümer baut in dem Garten den er zur alleinigen Nutzung hat um und installiert eine automatische Bewässerung. Die Eigentümergemeinschaft wusste davon nichts.
Der Eigentümer verkauft die Wohnung. 3 Monate später kommt heraus das die verkaufte Wohnung ein Feuchtigkeitsproblem hat, dies ist durch die Bewässerungsanlage die nicht korrekt eingebaut war entstanden. Dadurch wurde bei der Tiefgarage durch Wasser ebenfalls ein Schaden von ca. 30.000,- € verursacht. Die Versicherung zahlt einen Teil des Schadens bei der Wohnung, aber nicht bei dem Schaden der Tiefgarage.
Die Hausverwaltung ist der Meinung das es sich nicht lohnt den ehemaligen Eigentümer zu verklagen da er zwar ohne Genehmigung gehandelt hat, das Feuchtigkeitsproblem arglistig verschwiegen hat, die Gericht aber in 99 % auf einen Vergleich gehen und somit die Kosten für die Eigentümergemeinschaft genauso hoch wäre als wenn sie gleich eine Sonderumlage beschließen lassen und die restlichen Eigentümer den Schaden "selber" über die Sonderumlage zahlen.
Wie ist eure Meinung dazu?