Darf Vermieter Nebenkosten höher veranschlagen als diese wirklich sind?
Wenn der Vermieter die Nebenkosten bezahlt und alles über ihn läuft, darf er dann die Nebenkosten höher in Rechnung stellen als sie wirklich sind? Also wenn er z.B. 50 Euro für Strom, Wasser und Gas bezahlen würde, könnte er dann von mir z.B. 70 Euro verlangen oder muss ich wirklich nur das bezahlen, was ich auch genutzt habe und somit dürfte der Vermieter damit keine Gewinne machen?
4 Antworten
Nebenkosten muss der Vermieter einmal im Jahr nach den genau angefallenen Kosten mit dem Mieter abrechnen. Gewinne dürfen dabei für den Vermieter nicht anfallen. Strom, Gas und Wasser werden aber allgemein direkt mit dem Mieter über das jeweilige Versorgungsunternehmen abgerechnet und in den meisten Fällen hat der Vermieter damit nichts zu tun.
Wenn aber diese Kosten doch über den Vermieter gelaufen sein sollten, müsste bei dir zumindest der genaue Verbrauch (Wasseruhr, Stromzähler u.ä.) festgehalten worden sein.
Wenn er mit Dir im Mietvertrag Nebenkostenpauschalen vereinbart hat, dann kann er Gewinne machen. Du hast kein Einsichtsrecht in die Belege. Allerdings darf er (im Regelfall) keine Pauschalen für Heizkosten und Warmwasser vereinbaren (siehe Heizkostenverordnung http://www.brunata-muenchen.de/eigentuemer/infothek/rechtliche-infos/heizkostenverordnung-hkvo.html).
Wenn er keine Pauschalen, sondern Abschläge vereinbart hat, darf er keine Gewinne machen, sondern muß die gezahlten Kosten auch nachweisen. Du hast ein Einsichtsrecht in die Belege. Welche Kosten im Mietvertrag vereinbart werden könnten, steht in der Betriebskostenverordnung (w ww.brunata-muenchen.de/eigentuemer/infothek/rechtliche-infos/betriebskostenverordnung.html). Der VM hat jährlich nach § 556 BGB abzurechnen.
Nur Strom, der für allgemeine Kosten wie zum Beispiel eine Ölheizung, die nun mal nicht ohne läuft, verbraucht wurde, kann der Vermieter mit dem Mieter abrechnen. Wenn die Mietwohnung keinen seperaten Stromzähler hat, darf kein Vermieter eine Abrechnung über Stromkosten erstellen. Wie soll auc festgestelltwerden, was der Mieter verbraucht hat? Als Pauschale im Mietpreis inbegriffen ist das nur möglich.
Für Heizung, Warm- und Abwasser gilt, dass die Kosten verbrauchsabhängig berechnet werden. Alle anderen zulässigen Kosten dürfen auf die Mieter umgelegt werden. Der eigene Anteil richtet sich nach der Wohnfläche.
Wenn der Verdacht besteht, dass die Kosten überhöht sind, hat der Mieter ein Recht auf die Einsicht der Belege - wird dadurch der Verdacht zu Gewissheit, sollte man einen Konflikt, das heisst ggf. eine Klage vor Gericht risikieren. Kündigen kann deshalb der Vermieter nicht.
In einem solchen Fall lohnt eine Rechtsschutzversicherung.