Insolvenzverfahren verschwiegen – fristlose Kündigung möglich?
Ein Bekannter hat eine seiner Mietwohnungen neu vermietet, dabei hat der Mieter aber beim Vorgespräch verschwiegen, dass er in einem Insolvenzverfahren steckt. Das kam erst heraus, als die erste Miete nicht kam. Der Bekannte hat jetzt Angst, in Zukunft die Miete nicht regelmäßig oder überhaupt nicht zu erhalten. Daher möchte er die Wohnung fristlos kündigen. Kann er das?
1 Antwort
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Ja!
Wenn er mitten im Insolvenzverfahren steckt, ist er sogar ungefragt dazu verpflichtet, den VM zu informieren.
Hätte er früher nur mal einen Offenbarungseid bzw. eine eidesstattliche Versicherung abgegeben, wäre er nicht dazu verpflichtet gewesen.
Dies ist die Ansicht des LG Bonn 2005: http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/i1/insolvenz.htm