Ist eine Bearbeitungsgebühr im Mietvertrag erlaubt?

1 Antwort

Hier besteht die starke Vermutung, dass diese Gebührenklausel unwirksam ist. Da sollte man also immer zunächst zahlen und dann - nach Einzug - streiten. Streitet man vor Vertragsabschluss, dann verhindert man diesen mit Sicherheit.

Die gezahlte Gebühr kann zurückgefordert werden bis zum Ablauf der Verjährungsfrist. Bei Zahlung in 2010 also bis zum 31.12.2013.

http://sozialberatung-kiel.de/2011/06/15/gierige-vermieter-das-geschaft-mit-der-%E2%80%9Emietvertragsausfertigungsgebuhr%E2%80%9C/