Muss Ex-Frau Vollzeit arbeiten nach der Scheidung?
Hallo,
meine Frau und ich arbeiten quasi im gleichen Beruf. Meine Frau allerdings bisher nur Teilzeit.
Nun steht eine Scheidung an. Unsere zwei Kinder leben im Wechselmodell zu je 50% bei uns.
Kann ich von meiner Frau nach der Scheidung verlangen, dass sie ebenfalls Vollzeit arbeitet und somit das gleiche verdient wie ich? Vom Arbeitgeber wäre es möglich, dass sie Vollzeit arbeitet und auch die Kinderbetreuung kann nicht dagegen sprechen, da ich es ja auch schaffe (Gleitzeit).
Sie würde dann das gleiche Verdienen wie ich. Und ich müsste keinen Unterhalt für die Kinder zahlen.
4 Antworten
wenn "Sie" pfiffig ist macht sie auf psychisch, ist unfähig zu arbeiten...Attest vom Arzt... bzw Amtsarzt... dann heisst es für dich zahlemann,,,,wenn sie dumm ist arbeit sie Vollzeit...
Aus der Erfahrung heraus rechnet sich ein Partner arm, dann bekommt er ggf Unterhalt...
Ich kenne deine Frau nicht, du musst selber wissen, wie sie gepolt ist.
ich würde dir empfehlen mal bei www.vatersein.de im Forum nachzulesen, der Fall wird da immerwieder gepostet und da wird dir geholfen, wenn du genaue Gehälter etcetc angibst da sogar sehr genau, was dich erwartet oder auch nicht erwartet...
Meine Ex damals wollte umgekehrt das gleiche, hab auf psyho gemacht 2 Jahre krankgeschrieben damals, da war nix zu holen bei mir...
das erste, was du lernen solltest, auch wenn ihr die kids aufteilt... deine Frau...Ex? ist nicht mehr dein Freund, das lernst du auf obiger Seite... wenns um Kohle geht, womöglich noch auf Kosten des anderen, wird ohne Bandagen gekämpft...
alles gute dir...
Hallo Luis,
zwingen kannst du deine Ex-Frau nicht.
Es wird beim Kindesunterhalt ausschließlich die Einkommenshöhe zugrunde gelegt. Es kommt nicht darauf an, wie viel jemand verdienen könnte.
Möglicherweise ist es für deine Ex-Frau aber selber attraktiv, mehr zu arbeiten, da sie dann auch abzüglich des Kindesunterhalts mehr in der Tasche hätte. Vielleicht lohnt sich hier ein Gespräch?
Viel Erfolg und alles Gute!
Schlicht und ergreifend - alleine Deine (Ex-)Frau entscheidet darüber ob sie Teil- oder Vollzeit arbeitet.
Also führt es im Falle X für Dich dazu :
https://www.unterhalt.net/kindesunterhalt/wechselmodell.html
Verfügen die Eltern über stark abweichende Einkommen, muss trotzdem der besser verdienende Elternteil mehr Unterhalt zahlen als der schlechter gestellte Elternteil.
Hallo,
..... Antwort passt auch zu deiner Frage:
🙋♀️
ein Anrecht hast du nicht, wenn sie nicht mehr arbeiten...bzw überhaupt noch...kann nur das Arbeitsamt da Druck ausüben... du selber kannst nur versuchen mit ihr im guten zu reden...wenn das nicht mehr geht...bist du irgendwann der Zahlemann... und 6...und 10 jahre... das bis zur Volljährigkeit und drüber hinaus...
mir scheint, du hast den Link inhaltlich nicht richtig gelesen bzw. interpretiert.
Darin geht es doch um einen beinahe identischen Sachverhalt 🤷♀️
Insbesondere wenn deiner Ansicht nach..... " dass sie ebenfalls Vollzeit arbeitet und somit das gleiche verdient wie ich? Vom Arbeitgeber wäre es möglich....."
letztlich entscheidet das Familiengericht, inwieweit deiner Ex eine höhere Stundenzahl zuzumuten ist ☝️
Danke für die Antwort. Leider gibt es wohl wie so oft bei dem Thema keine wirkliche Antwort. Wir waren 12 Jahre verheiratet, die Kinder sind 10 und 6 und seit dem ersten Kind arbeitet meine Frau in Teilzeit. Die Frage ist dann, ab wann ich ein Anrecht darauf habe, dass meine Frau Vollzeit arbeitet.