Unterhaltsanerkennung nachträglich beim Finanzamt
Laut Finanzgericht Hamburg, Az. 1 K 43/11 muss das Finanzamt ein Steuerbescheid ändern, auch wenn er bestandskräftig ist. Im Elsterformular war nicht erkennbar, dass der Unterhalt an die Lebensgefährtin steuerlich zählt. Die Kosten darf man nachträglich geltend machen. Folgende Fragen an @ all: gibt es noch andere Gerichtsentscheidungen zum Thema - Erfahrungen zum Problem bei dem Finanzämtern, besonders Thüringen - seit wann wird der Unterhalt an den/die Lebensgefährten/in steuerlich anerkannt - gilt dass auch für Unterhalt an Selbständige ?
1 Antwort
Mir ist nicht ganz klar, was eigentlich Deine Frage ist.
Weitere Entscheidungen zu ElsterFormular (geringerer Informationsgehalt als bei der Papierform) sind mir nicht bekannt. Mein Stand ist ungefähr dieser:
Zum Thema des Unterhalts: den Unterhalt für bedürftige Personen (unterhaltsberechtigte Personen ohne signifikantes eigenes Vermögen und ohne bzw. mit sehr geringem eigenen Einkommen) gibt es schon länger. Voraussetzung dafür ist, daß Du unterhaltspflichtig bist. Dann kann der max. Betrag von EUR 8.004 (ab 2010) abgesetzt werden.
Was meinst Du mit Unterhalt an Selbständige? Meinst Du Alleinerziehende? Das macht keinen Unterschied, wenn die betreffende Person unterhaltsberechtigt ist.
So direkt wollte ich das nicht formulieren, aber es kommt meiner eigentlichen Frage schon nahe :-D
Es geht wohl darum, dass der Fragesteller versucht, eigene Versäumnisse unter Hinweis auf das Urteil dem Finanzamt in der Weise anzulasten, dass das Finanzamt die Bescheide zugunsten ändern soll. Das Urteil ist übrigens in deiner verlinkten Seite mit angeführt.
Dabei lässt er jedoch offen, ob das Urteil überhaupt anwendbar ist. Ist auch nicht wichtig für die Beantwortung der Frage.