Unterhaltsanerkennung nachträglich beim Finanzamt

1 Antwort

Mir ist nicht ganz klar, was eigentlich Deine Frage ist.

Weitere Entscheidungen zu ElsterFormular (geringerer Informationsgehalt als bei der Papierform) sind mir nicht bekannt. Mein Stand ist ungefähr dieser:

http://www.deubner-steuern.de/aktuelles/steuerberatung/Vorsicht-bei-Fehlern-in-der-Steuersoftware-10595032.html?nocache=true&setTemplate=popup

Zum Thema des Unterhalts: den Unterhalt für bedürftige Personen (unterhaltsberechtigte Personen ohne signifikantes eigenes Vermögen und ohne bzw. mit sehr geringem eigenen Einkommen) gibt es schon länger. Voraussetzung dafür ist, daß Du unterhaltspflichtig bist. Dann kann der max. Betrag von EUR 8.004 (ab 2010) abgesetzt werden.

Was meinst Du mit Unterhalt an Selbständige? Meinst Du Alleinerziehende? Das macht keinen Unterschied, wenn die betreffende Person unterhaltsberechtigt ist.


EnnoBecker  22.11.2011, 20:47

Mir ist nicht ganz klar, was eigentlich Deine Frage ist.

Es geht wohl darum, dass der Fragesteller versucht, eigene Versäumnisse unter Hinweis auf das Urteil dem Finanzamt in der Weise anzulasten, dass das Finanzamt die Bescheide zugunsten ändern soll. Das Urteil ist übrigens in deiner verlinkten Seite mit angeführt.

Dabei lässt er jedoch offen, ob das Urteil überhaupt anwendbar ist. Ist auch nicht wichtig für die Beantwortung der Frage.

gandalf94305  22.11.2011, 20:50
@EnnoBecker

So direkt wollte ich das nicht formulieren, aber es kommt meiner eigentlichen Frage schon nahe :-D