Güteverhandlung Unterhalt Kind?

Ich lebe in der Schweiz, bin Deutscher und habe ein Kind in Deutschland. In der Schweiz verdiene ich zu wenig um Unterhalt an mein Kind zu bezahlen.Die Mutter hat mich vor Gericht gezogen obwohl ich immer ehrlich war und auch gesagt habe das ich das Geld wirklich nicht habe. Ich habe auch wenn das Kind mal etwas gebraucht hat versucht etwas beizusteuern, so weit wie es halt ging. Rechnet man meine finanzielle Lage in der Schweiz aus, lebe ich knapp an der Existenzgrenze. Laut meinem Anwalt habe ich ein Minus von ca. 300.- CHF und bin somit nicht zahlungsfähig. Nun soll ich vor Gericht gehen, ist es möglich das ich da vertretet werde? Es ist eine Güteverhandlung, in der steht persönliches Erscheinen. Nun habe ich auf einer Rechtsseite im Internet gelesen das man sich auch vertreten lassen kann. Ich hatte anfangs auch mein Anwalt gefragt ob ich später dafür vor Gericht muss, er sagte mir das er selbst da auch nicht anreisen werde und eine Vertretung schicken werde. Ist das möglich auch wenn da steht das man persönlich Erscheinen soll? Für mich wäre es ein Weg von 14h mit dem Zug, ich besitze kein Auto und ich müsste da Übernachten was mich alles auch einiges kostet, Geld das ich nicht habe. Kann mir vielleicht jemand aus Erfahrung sagen ob ich da wirklich hin gehen muss? witzig ist auch das man laut Aufstellung genau sieht das ich nix habe, aber klar sie versuchen halt alles.

Gericht, kinder, unterhalt
Muss mein Vater noch Unterhalt zahlen wenn ich ein Studium und eine Lehre abgebrochen habe?

Hallo zusammen! Ich bräuchte da mal dringend Hilfe. Vorab: Ich bin 21 Jahre alt, lebe seit zweieinhalb Jahren mit meinem Partner zusammen und mein Vater, mit einer neuen Frau verheiratet, müsste mir laut Jugendamt im Monat knapp über 500€ zahlen (meine Mutter ist nicht unterhaltspflichtig und somit raus). 2014 habe ich mein Abitur gemacht, 2015 habe ich dann ein Semester Jura studiert und anschließend im Schuljahr 2015/16 ein FSJ (vollständig) absolviert. Letztes Jahr, also im August 2016, habe ich eine Ausbildung angefangen, diese habe ich allerdings auf ärztlichen Rat hin bzw. aus gesundheitlichen Gründen im Juli 2017 abbrechen müssen (Attest vom Arzt vorhanden). Da ich, ebenfalls aus gesundheitlichen Gründen, im August umziehen werde, habe ich auch bereits ab 30.08.2017 einen neuen Ausbildungsplatz in der neuen Stadt, der allerdings unvergütet ist. Zu meinem Vater hatte ich bis 2015 noch ein sehr gutes Verhältnis, sodass ich ihn in der Zeit, wo ich Jura studiert habe, auch nicht auf Unterhalt verklagt habe, obwohl ich es hätte machen können und habe nur das Kindergeld von ihm bekommen. Mittlerweile sieht es aber so aus, dass überhaupt kein Kontakt mehr besteht, nur, wenn es um rechtliche Sachen geht. Unterhalt hat er mir (nachdem er sich monatelang geweigert hat) während meiner Ausbildung (d.h. bis jetzt) auch gezahlt, stellt sich jetzt aber quer, da ihm wohl zwei Anwälte gesagt hätten, dass er nach Abbruch der zweiten Ausbildung nicht mehr unterhaltspflichtig ist. Ich habe ihm vorher angeboten, dass wir uns auf eine geringere Summe als 500€ einigen können, da mein Lebenspartner seine Ausbildung gerade abgeschlossen hat und nun Gesellengehalt verdient, daraufhin kam von ihm nur noch, dass er die Zahlung nun einstellt, da er mir laut seiner Anwälte nichts mehr zahlen muss. Wenn sich jemand damit auskennt, würde es mich doch mal sehr interessieren, ob er mir weiterhin Unterhalt zahlen muss, da ich die Ausbildung ja wirklich auf ärztlichen Rat hin und mit dessen Bescheinigung abgebrochen habe und dies auch beweisen kann. Ich danke im Voraus und hoffe, dass ich mich nicht zu wild und unverständlich ausgedrückt habe. Viele Grüße!


Ich bitte die Leute, die nur Beleidigungen für mich übrig haben, diese für sich zu behalten.

1  Bearbeiten 5 AntwortenMehr


unterhalt, Unterhaltspflicht
Unterhaltsvorschuss / Mangelfall und nun doch "teilweise leistungsfähig"

Guten Tag,

zuerst möchte ich mitteilen, dass mein Kind 2 Jahre alt ist und die Kindesmutter Unterhaltsvorschuss seit der Geburt an bezieht. Mein Einkommen wurde überprüft und das Jugendamt ist zum Ergebnis gekommen, dass ich nicht zahlen muss, das Schreiben setze ich hier noch ein. (Etwas weiter unten).

Ich bin auf "Stundenbasis" angestellt, meine Stunden schwanken und daher auch mein Gehalt jeden Monat, sagen wir, zwischen 900 und 1330 Euro. Die letzten 2 Monate habe ich ein mal 1330 und ein mal 1217 Euro verdient, davon wurde mir, was ich wahrscheinlich nicht absetzen kann, jeweils 100 Euro abgezogen, da ich von der Firma einen Roller-Darlehen von 500 Euro erhalten habe, was auf fünf Monate abgezogen wird. Also hätte ich vorletzten und letzten Monat zumindest zum Teil (Fahrtkosten betragen ca. 80 Euro), Unterhalt bezahlen können. Vor 3 Monaten kam die "Befreiung". Ich weiß nun nicht, wann sie sich wieder melden.

Da mehrere Mitarbeiter eingestellt wurden, kann es auch gut sein, dass mein Einkommen auf 1100-1150 runter geht. Ich also ca. 20-70 Euro zahlen müsste.

1.) Wenn ich das nicht melde, ist dass eine unterhaltspflichtverletzung und muss ich, trotz dem Schreiben vom Jugendamt, den Unterhaltsvorschuss zurückzahlen?

2.) Macht es Sinn, freiwillig beim Jugendamt vorzusprechen und dies zu melden, obwohl jederzeit dass Gehalt runtergehen kann und ich keinen Einfluß darauf habe?

3.) Wenn ich z.B. 70 Euro zahlen muss und meine Firma die Aufträge entzogen bekommen würde, und ich arbeitslos werden würde, müsste ich die 70 Euro dann weiterzahlen? Ich meine, dann kann man es ja nicht mehr?

4.) Was würdet Ihr in dieser Situation machen? Denke schon Tage darüber nach.

Diesen Monat verdiene ich ca. 1150 Euro Netto, abzgl. der 100 Euro für das Darlehen für den Roller.

Hier noch das Schreiben vom JA:

Ende Mai 2014.

Sehr geehrter Herr X,

Ihre eingegangenen Unterlagen haben wir geprüft. Anhand dieser Unterlagen kommen wir zum Ergebnis, dass Sie derzeit zur Leistung einer Unterhaltszahlung für Ihr Kind nicht in der Lage sind. Demnach werden wir weiterhin die Leistungen nach dem UVG für Ihr Kind erbringen, ohne von Ihnen einen Ersatz zu verlangen. Insoweit entstehen keine Unterhaltsrückstände. Wir erlauben uns aber zu einem späteren Zeitpunkt wiederum eine Prüfung Ihrer Einkünfte vorzunehmen. Wir werden uns sodann wieder bei Ihnen melden und entsprechende Unterlagen anfordern. Mit freundlichen Grüßen.

Bitte um Hilfe. Vielen Dank!

Geld, Finanzen, Gesetz, Jugendamt, Kindesunterhalt, Recht, Schulden, unterhalt
Unterhaltsanspruch bei Eltern trotz Arbeitsverweigerung?

Hallo zusammen,

Ich hätte eine Frage bzgl Unterhaltspflicht bei Bürgergeld.

Meine Ehefrau hat einen 18 Jährigen Sohn. Trotz aller Bemühungen auch in Zusammenarbeit mit dem Jugendamt über Jahre hinweg hat ihr Sohn mit 15 Jahren ohne einen Abschluss die Schule abgebrochen. Vorher stand schwänzen an der Tagesordnung.

Er hat also keinen Abschluss und tut seit 3 Jahren nichts mehr. Vorher zwar auch nicht, aber er war wenigstens in einer Schule angemeldet. Auch eine intensive Betreuung von Sozialpädagogen und betreutes Wohnen im Alter von 13 über ein Jahr hat nichts bewirkt.

Für ihn haben wir noch ein Haus zur Miete, aber sind beide keine Großverdiener. Deswegen würden wir uns gerne verkleinern, weil es extrem auf die Psyche schlägt, 6 Tage die Woche um 4 Uhr aufzustehen und sich kaputt zu arbeiten, während der junge den ganzen Tag im Bett liegen bleibt.

Jetzt ist unsere Frage, ob wir wirklich bis 25 Unterhaltspflichtig sind, wenn er sich absolut weigert sich einen Job zu suchen oder auch nur in irgendeiner Weise mitzuarbeiten?

Müssen wir wirklich einen solchen Menschen weiter finanzieren, obwohl er nichts tut? Überall lese ich, dass Bürgergeld und eine eigene Wohnung für den Jungen nicht beantragt werden kann, solange er unter 25 ist und wir für ihn aufkommen können.

Ich kann nur langsam nicht mehr. Ich kann die 6 Tage Woche nicht mehr um einem jungen zu finanzieren, der nichts tut. Meine Frau ist in der Behinderten Betreuung und verdient ebenfalls extrem wenig, noch weniger als ich in der Produktion.

Ich hin mittlerweile soweit eine Scheidung in Betracht zu ziehen und auszuziehen.

Nicht wegen meiner Frau, aber die Umstände lassen uns auch beziehungstechnisch langsam an unsere Grenzen stoßen.

Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen.

beziehung, Familienrecht, unterhalt, Unterhaltspflicht, unterhaltsrecht, Bürgergeld
Kindesunterhaltsschulden. Wem steht es zu und wie Ausgleich verrechnen?

Ich habe 2 Kinder (17+14), die vor 2,5 Jahren zum Vater zogen. Ich war zu der Zeit Krank. Er forderte natürlich für die Kinder über das Jugendamt Unterhalt, welchen ich nicht zahlen konnte und daher für jedes Kind 643,50 offen waren. Mein Titel belief sich auf 50€ je Kind.

Die Jüngere lebt nun seit Nov13 wieder bei mir und der Vater zahlte seit dem keinen Unterhalt. Er hat im Gegensatz zu mir ein recht gutes Gehalt und mit dem Unterhalt fallen meine Tochter und ich aus dem Bezug von Hartz IV raus. Nun zahlte er seit Juni ans Jugendamt, aber unterschrieb den Titel erst Ende November. Dieser beläuft sich auf 377€ Mon. Ich stimmte beim Jugenamt zu, dass der Unterhalt für das bei ihm verbliebene Kind mit der Nachzahlung verrechnet wird. Also die 643,50 + für 13 Monate ins.650€. Zusätzlich wird natürlich bei der Verrechnung der Teil des Jobcenters aubgezogen, welches ich in den Monaten erhalten habe und das wird dem Amt auch ausgezahlt.

Nun komme ich aber zur eigentlichen Frage. Das Jugendamt gab mir die Berechnung und teilte mir in dem Brief mit, dass der Unterhalt für meine Jüngere, dem ich geschuldet habe (auch 643,50) von ihrem Unterhalt abgezogen wurde und somit nur noch ein Nachzahlung von 74,50 an sie ausgezahlt wird. Nun verstehe ich die Welt nicht mehr. man kann doch nicht den Unterhalt des Vaters welches er dem Kind Schuldet mit dem Unterhalt verrechnen, welches ich dem Kind schulde. Und wo ist nun dieses Geld gelandet? Der Brief kam erst gestern und ich möchte mich vor einer Auseinandersetzung mit dem Jugendamt informieren.

Ich hoffe ich habe mich verständlich ausgedrückt.

Jugendamt, Kindesunterhalt, Schulden, unterhalt, unterhaltsrecht
Einstellen der Unterhaltszahlung wegen schwerer Krankheit

Ich bin selbständig im beruflichen Leben und verdiene nicht diese Summen um irgendwelche Rücklagen aufzubauen. Allein die Tatsache dass ich jeden Monat ca 600,00 Euro Kindesunterhalt zahlen muss hält meine Lebensführung in bescheidenen Bahnen. Das geht soweit, dass ich nicht fähig bin meine Krankenversicherung jeden Monat zu zahlen und meine Behandlungen bisher immer selbst bezahlt habe. Nun bin ich an einem Punkt angekommen wo ich einen Arzt aufsuchen musste und eine vernichtende Diagnose einer Krebserkrankung erhielt. Ich überlege nun, die Unterhaltszahlung teilweise einzustellen um den monatlichen Krankenversicherungsbetrag zu zahlen um wenigstens eine halbwegs vernünftige Behandlung zu erhalten. Ich bin immer noch optimistisch meine Selbständigkeit zu erhalten ohne die " Pleite" angeben zu müssen, da diese Art von Krebs heilbar ist. Aber es wird nicht einfach, da ja in der Zeit wo ich die Therapie mache kein Geld kommt. Wie die MA vom Jugendamt reagiert wenn ich die Zahlung einstelle weiß ich auch nicht, den Befund würde ich Ihr in Kopie bei legen. Bisher war sie immer sehr "bissig" und drohte bei Verspätung der Zahlung mit Sofortmaßnahmen. Kann mir jemand sagen wie ich mich verhalten soll bzw. was ich tun soll? Bitte keine Vorhaltungen was ich bis jetzt alles falsch gemacht habe, sondern konkrete Vorschläge. Ich bedanke mich schon im voraus für die aufgebrachte Mühe.

Krankenversicherung, krankheit, Selbstständigkeit, unterhalt