Beitreibungskosten Unterhalts-Inkasso steuerlich absetzbar?
Kann man die erhobenen Provisionskosten eines Inkassounternehmens für die Beitreibung von Unterhaltsrückständen steuerlich geltend machen? Wenn ein Unterhaltsberechtigter beispielsweise 10.000,00 Unterhalt problemlos erhält, hat er den entsprechenden Betrag steuerfrei zur Verfügung. Hat der Unterhaltsberechtigte aber pech und erhält freiwillig nicht den ihm zustehenden Unterhalt und muss diesen zum Beispiel mit der Hilfe eines Inkassounternehmens beitreiben, fallen da schnell mal 40% Kosten an. Bei einem 100prozentigem Erfolg erhält der Unterhaltsberechtigte dann nur 6.000,00 Euro steuerfrei zur Verfügung. Wäre es da nicht gerecht, wenn er die 4.000,00 Euro steuerlich geltend machen könnte? Für alle Tipps und Antworten vielen Dank im Voraus.
1 Antwort
Der Fiskus hat mit dem Straßenräuber eins gemein: Er interessiert sich nicht für Gerechtigkeit sondern für maximalen Ertrag. Wenns um Gerechtigkeit geht, dann müßten Kapitaleinkünfte und Einkünfte aus Vermietung auch nicht besteuert werden da das den Einkünften zugrundeliegende Kapital aus steuerpflichtigem Einkommen kommt. Es dürfte aus Gerechtigkeitsgründen auch keine Steuerprogession geben, denn wer viel zahlt bekommt in jedem anderem Lebensbereich doch Rabatt. Ich bin mir sicher, dass da bei gründlichem Überlegen noch 1.000 und mehr weitere Beispiele einfallen.
Und wenn ich das mit den Inkassokosten so überdenke, dann fasse ich mich ohnehin fassungslos an den Kopf. Was kann ein Inkassounternehmen mehr als läppische Briefe schreiben? Wer dafür auch noch Geld in Unsummen zahlt, dem sollte an sich eine Strafsteuer auferlegt werden.