Darf mein Ex Mann das Kindergeld vom Unterhalt abziehn
Mein geschiederner Mann muß laut Tabelle 490 Euro Unterhalt für unseren Sohn ( er lebt bei mir) bezahlen er zahlt aber nur 386 Euro, er zieht aber die hälfte des Kindergeldes das ich bekomme vom Unterhalt ab kann er dieses machen?
5 Antworten
Das auf das jeweilige Kind entfallende Kindergeld ist nach § 1612 b BGB auf den Tabellenunterhalt (Bedarf) anzurechnen.
Ja warum sollte das nicht korrekt sein?
später darf er sogar, den ausbildungsfreibetrag zur hälfte beanspruchen oder sonstige freibeträge die sich im laufe einstellen. er wird in seinen steuererklärungen es mit angeben. es sei denn er hat seine unterhaltspflicht nicht zu 75% erfüllt, dann können alle freibeträge auf das andere elternteil übertragen werden.
wenn das kind 18 ist, werden beide elternteile bargeldunterhaltspflichtig.
ich hoffe es hilft ein bisschen weiter.
viele grüße
Hi, das Kindergeld steht in der Regel dem Elternteil zu, bei dem das Kind lebt. Allerdings darf der andere Elternteil, der Unterhalt zahlt, einen Teil des Betrages (wie hoch, steht in der Düsseldorfer Tabelle) von seinem zu zahlenden Unterhalt abziehen. Ein gutes Gespräch mit dem / der Ex hilft da vielleicht weiter, damit das Kind den größtmöglichen Nutzen hat.
Ja, er darf es. Ihm steht die Hälfte des Kindergeldes zu, sowie die Hälfte des Kinderfreibetrages.
Viele Grüße
Hallo,
ja, das kann er. Ob genau die Hälfte kann ich leider auch nicht sagen, aber ihm steht ein Teil des Kindergeldes zu, genauso wie Dir.