bufdi Jahr trotzdem Unterhalt?

1 Antwort

Unterhalt von den Eltern?

Natürlich hast Du Anspruch auf Unterhalt, denn die Unterhaltspflicht gilt bis zum Ende der ersten Ausbildung und Zwischen und Wartezeiten sind damit auch abzudecken.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr.iur./Steuerberaterprüfung