welchen finanziellen Anspruch hat sie?
Hallo zusammen, ich hoffe hier kann mir jemand helfen.
Also nach einem Streit ist meine Tochter zu ihrem Freund gegangen, jetzt meint sie, sie kann bei Ihm wohnen und will Geld beantragen.
Sie ist weder umgemeldet, noch hat er eine eigene Wohnung. Die beiden wohnen quasi in seinem Kinderzimmer. Wir hatten ein klärendes Gespräch mit ihr und haben gesagt das sie ihr Zimmer hier hat, sie will partout nicht nach Hause kommen, obwohl ihr alle Türen offen stehen. Müssen wir Ihr?? oder was steht ihr an Geld überhaupt zu?Sie will jetzt Bafög beantragen, kann Sie das so ohne weiteres ??
Bin auf eure infos gespannt
Danke schon mal
5 Antworten
Sofern sie ü18 ist, hat sie bei Auszug Anspruch aufs Kindergeld.
Anspruch auf Barunterhalt hat sie nur, wenn der Auszug nötig war. Der Auszug ist nötig, wenn sich dadurch der weg zur Ausbildungsstätte/Schule/Uni stark verkürzt, die Eltern sie rauswerfen, oder das JA feststellt, das eine Unterbringung im Elternhaus nicht möglich ist, wegen Familiären Streitigkeiten.
Bab/Bafög übernimmt nur den Teil, den die Eltern nicht an Unterhalt leisten können ob ihr beim Studium Elternunabhängiges Bafög zusteht, läst sich hier nicht beurteilen.Eigenverdienst des Kindes ist auf Unterhalt und Bab/Bafög anrechenbar.
Will sie Bab oder Bafög beantragen, wird sie sich ummelden müssen.
Ja, sie braucht keine Eigene Wohnung, der Umzug zum Freund ist ausreichend.
Wenn sie volljährig ist und in einer Ausbildung, ja.
Als Studentin könnte sich ihr Baföganspruch auf 855,-€ belaufen, wenn sie sich ummeldet.
Ihr bekommt ja weiterhin das Kindergeld, sodass netto höchstens eine Unterhaltszahlung von 605,-€ droht. Die wäre ja aber abhängig vom Einkommen, siehe Rechner.
Das Kindergeld solltest Du jedenfalls sofort weiterleiten an sie.
Ich persönlich würde vermutlich auch noch vorläufig etwas aufstocken, auf 450 oder 500, falls das möglich ist.
Eine der Kernfragen - ist sie volljährig?
Was macht sie .... Schule - wenn ja mit welchem Abschlussziel? duale Ausbildung? Studium?
Sie will jetzt Bafög beantragen, kann Sie das so ohne weiteres ??
kann sie - stellt sich die Frage .... in welchem Zusammenhang?
Vielleicht, aber nur vielleicht, sollte man das wichtigste Detail nicht weglassen:
Das Alter der Tochter!!!!
Wie alt ist sie denn ? Geht sie zur Schule ? Wovon lebt ihr ?