Abzweigung des Kindergeldes?
Hallo. Ich bin 20, werde im August eine Ausbildung machen (in Frankfurt). Bis Ende Juli bin ich Schülerin und wohne bei meiner Eltern (Stiefvater & Mutter). Mein Stiefvater hat vor, das Kindergeld bei sich zu behalten, damit er die Miete zahlen kann. Ich werde, wenn ich mit meiner Ausbildung anfange, keinen Cent von denen bekommen.
Frage: kann ich eine Abzweigung des Kindergeldes beantragen? Wohin schicke ich den Antrag (Familienkasse in Frankfurt oder Wohnort meiner Eltern)?
ps. Entschuldigen Sie mich für mein schlechtes Deutsch. Vielen Dank :)
2 Antworten
Ich werde, wenn ich mit meiner Ausbildung anfange, keinen Cent von denen bekommen.
Dann kannst Du auch die Abzweigung des Kindergeldes beantragen.
Wohin schicke ich den Antrag
an die Familienkasse Deines bisherigen Wohnortes unter Mitteilung deiner neuen Anschrift in Frankfurt.
Würde ich schon jetzt "anleiern", wenn Du bereits eine Anschrift in Frankfurt hast.
Du bist Ü18, es sind beide Elternteile (nicht Stiefvater) zum Unterhalt verpflichtet, sofern sie leistungsfähig sind. Grundsätzlich steht dem Elternteil, das Unterhalt leistet auch das Kindergeld zu. Das könnte also auch dein Vater sein. Dieses Kindergeld soll dann natürlich auf für deinen Unterhalt genutzt werden.
Ansonsten, Abzweigungsantrag.