Es geht um die Eintragung eines lebenslangen Wohnrechts auf die vorzeitig übertragene Eigentumswohnung an den Sohn. Ist es möglich, dieses Wohnrecht auf eine zuzahlung zum Pflegeheim umzuwandeln, wenn das Wohnrecht nicht mehr ausgeübt werden kann aufgrund der Pflegebedürftigkeit. Müsste so etwas im Vorfeld geregelt werden?
Wohnrecht auf Pflegeheimzuzahlung anrechnen?
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