Hallo, Frage siehe oben.

Mein Kind (18 Jahre) bekommt das Brandenburger Schülerbafög, da es aufs Gymnasium geht. Beim Antrag aufs BBafög musste ich die Kindes-Unterhaltshöhe und der Vater die Höhe seines Einkommens angeben.

Frage ist jetzt, wird das BBafög auf den vom Vater zu zahlenden Unterhalt angerechnet (also kann der Vater den Unterhalt um BBafög kürzen?) oder ist es andersrum, was ist vorrangig zu zahlen/zu berücksichtigen?

P.S. ich weiß, dass ab 18 Jahren beide Elternteile unterhaltspflichtig sind, darum geht es hier aber nicht.