Wird Brandenburger Schülerbafög auf Kindesunterhalt angerechnet oder andersrum?
Hallo, Frage siehe oben.
Mein Kind (18 Jahre) bekommt das Brandenburger Schülerbafög, da es aufs Gymnasium geht. Beim Antrag aufs BBafög musste ich die Kindes-Unterhaltshöhe und der Vater die Höhe seines Einkommens angeben.
Frage ist jetzt, wird das BBafög auf den vom Vater zu zahlenden Unterhalt angerechnet (also kann der Vater den Unterhalt um BBafög kürzen?) oder ist es andersrum, was ist vorrangig zu zahlen/zu berücksichtigen?
P.S. ich weiß, dass ab 18 Jahren beide Elternteile unterhaltspflichtig sind, darum geht es hier aber nicht.
Achtung - das Brandenburger Schülerbafög ist NICHT das normale BAföG für Studierende.
Kind wohnt noch bei mir.
Ich weiss, dass ab 18 beide Eltern Unterhalt zahlen müssen aber darum geht es hier jetzt nicht.
2 Antworten
Das ist genauso wie beim sonstigen Bafög. Vor der Gewährung des Bafög wird das Einkommen von Kind und Eltern geprüft und davon abhängig gewährt oder nicht.
Anschliessend wird für das volljährige Kind der Bedarf laut DDT ermittelt ( dafür wird im Beispiel das Einkommen von beiden Elternteilen zusammengezogen), von dem Bedarf werden dann Bafög und Kindergeld abgezogen und der Rest anteilig auf beide Eltern verteilt. Die Mutter kann dann vom Kind einen Beitrag für Miete/Verpflegung verlangen.
Mein Kind (18 Jahre)
ergo ...... suche dieses Kind um kompetenten Rat zu erhalten, bitte unter Zurhilfenahme eines Beratungsscheines, einen Fachanwalt für Familienrecht auf ....
so kann das Kind auch aktuell seinen Unterhaltsanspruch gegenüber dem Vater berechnen lassen..... soweit dies nicht bereits nach Eintritt der Volljährigkeit erfolgt ist.
https://www.scheidung.org/beratungshilfeschein/
https://www.justiz.nrw.de/BS/formulare/beratungshilfe/AG_I_1_02_2019.pdf
eines ist sicher ..... Bafögleistungen verringern den Unterhaltsanspruch gegenüber den Eltern.