BAB und Unterhalt?

2 Antworten

In welchen wirtschaftlichen Verhältnissen leben Deine Eltern - in welcher Höhe leistet Dein Vater derzeit Unterhalt?

Das Mindestauszubildendenentgelt beträgt monatlich 585 Euro - ergo dürfte Dein Nettoentgelt bei 468 Euro liegen.

https://www.smart-rechner.de/unterhalt/ratgeber/volljaehrige_kinder.php

Mit dem vorgenannten Rechner kannst Du Dir Deinen Unterhaltsanspruch beider Elternteile errechnen.

Sollte Deine Mutter wirtschaftlich nicht leistungsfähig sein dann kannst Du den BAB Rechner heranziehen:

https://www.arbeitsagentur.de/datei/merkblatt-bab_ba013469.pdf


Sinapru 
Beitragsersteller
 22.11.2022, 20:38

Meine Mutter bezieht Harz IV also zahlt sie nicht bei meinem Vater wohne ich also muss er demnach nichts zahlen.

Ihm wäre es natürlich lieber wenn ich keinen Unterhalt beantrage wenn ich ausziehe, deswegen will ich BAB beantragen

wilees  22.11.2022, 20:45
@Sinapru

Schmunzel - warum sollte jetzt der Steuerzahler für Deinen Unterhalt aufkommen, soweit Dein Vater unter Berücksichtigung seines Selbstbehaltes genügend verdient?

Das hängt vom Einkommen beider Eltern ab. Vielleicht gibt es auch gar kein BAB.

Den Höchstsatz des BAB kannst Du selbst googeln. Das ist nicht besonders viel. Davon leben kann man eher, wenn noch ein Kindergeldanspruch besteht (der nicht angerechnet wird).