Mann ALG 1, Frau angestellt und ein Kind, getrennt lebend?

Hallo,

mein Mann (bekommt seit Januar nun ALG 1/918 € im Monat) und ich (angestellt / 2770€ im Monat) leben getrennt und haben ein gemeinsames Kind. Er wohnt nebenan im selben Haus und hat 1 und 1/2 Zimmer (seit wenigen Monaten angemietet, dieselbe Adresse). Mein Kind und ich wohnen im gleichen Stockwerk nebenan (Hauptwohnung) und haben zwei Zimmer. Nach der Trennung (keine Scheidung) haben wir uns so aufgeteilt, weil es so schwer ist, eine Wohnung zu finden. Beide Mietverträge laufen nur auf meinem Namen, aber die Miete wird noch von seinem Konto abgebucht. Die Kita-Gebühren auch. Er ist bereits im Minus bei seiner Bank. Wir leben getrennt. Ich kümmere mich um das Kind. Steht ihm Wohngeld zu? Und wenn ja, muss er als Untermieter einen Untermietvertrag von der Hausverwaltung erhalten? Oder muss ich für ihn zahlen? Die Miete für die von mir bewohnte Hauptwohnung 690 € und die Kita-Gebühren würde ich sonst übernehmen. Aber wir haben noch einen gemeinsamen Kredit 580 €/mon. , welchen ich abbezahle. Was würdet ihr mir raten? Ich möchte so wenig Kontakt wie möglich zu ihm und eine Scheidung käme finanziell erstmal nicht in Frage. Und ich habe Lohnsteuerklasse 3 , er hat 5. Ist es besser, die Lohnsteuerklasse zu ändern? Danke für jeden gutgemeinten Tipp. Ich bin langsam am Ende meiner Kräfte und nahe einem Burnout....

alg1, lohnsteuerklasse, scheidung, Steuern, Wohngeld, Finanzielle Unterstützung, Bürgergeld, getrennt lebend
Ehe mit Ausländerin: Aufenthaltsrecht und Trenngeldanspruch?

Liebe Juristen und Rechtsexperten,

Mal angenommen, jemand steht vor einer komplexen Situation und hofft auf eure Fachkenntnisse. Vor zwei Jahren hat diese Person eine Ausländerin geheiratet, die nach der Hochzeit nach Deutschland gekommen ist. Seit vier Monaten leben sie jedoch getrennt, in zwei getrennten Zimmern ihrer Wohnung.

1. Aufenthaltsrecht nach Trennung: Die Frage, die diese Person umtreibt, betrifft das Aufenthaltsrecht der Ehefrau. Gemäß Gesetz müssen sie mindestens drei Jahre ununterbrochen verheiratet sein, um ein eheunabhängiges Aufenthaltsrecht zu erhalten. Hierbei kommt hinzu, dass seit ihrer Ankunft in Deutschland Probleme auftraten. Der Ehemann wurde beleidigt, und es kam sogar zu einer Polizeianzeige, die später aus moralischen Gründen zurückgezogen wurde. Der Vorfall wurde vor vier Monaten nach dem Ankommen in DE der Ausländerbehörde gemeldet, die sich jedoch erst nach sieben Monaten aufgrund von Personalmangel zurückmeldete und sich bedankte. In dieser Zeit hat der Ehemann sämtliche Kosten wie Deutschkurs, Essen und Lebensunterhalt übernommen.

2. Einkommen im Ausland und Trenngeldanspruch: Die Ehefrau verfügt über Einkommen im Ausland. Kann sie Trenngeld beantragen, obwohl sie nicht in Deutschland arbeitet? Wie ist die rechtliche Lage bezüglich finanzieller Unterstützung nach der Trennung?

Die Person ist dankbar für jede rechtliche Einschätzung und Erfahrung, die geteilt werden kann. Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe!

Beste Grüße,

Jsmoka

Familienrecht, scheidung
Mitgebrachte Wohnung im Alleineigentum in die Ehe, Zugewinn?

Guten Tag, meine Frau und ich gehen nun getrennte Wege und es gibt Streitigkeiten bzgl meiner mitgebrachten Wohnung in die Ehe bzgl des Zugwinnausgleichs. Kurz zu den Eckdaten

Vor der Ehe:

01.08.2013 Kauf Wohnung 140.000€

21.05.2016 Heirat

24.10.2018 Verkauf für 235.000€ , Restschuld war 107.000€

Somit ein Gewinn von 128.000€

Dieser Gewinn wurde in eine neue Immobilie investiert.

Jetzt ist die Frage, wieviel genau ich bekomme, und wieviel Sie! Mein Anwalt meinte, sie hat nur Recht auf den Zugewinn bzw. Wertsteigerung von der Zeit Hochzeit bis Verkauf.

Ihre Anwältin meinte, es ist relevant, wieviel in der Zeit von Hochzeit bis Verkauf ABGEZAHLT wurde.

Es ist extrem schwierig das auszurechnen, da wir ja eigentlich die genauen Zahlen über die Wertsteigerung pro Jahr brauchen. Das bekommen wir von einem Gutachter, der aber schnell mal bis zu 10.000€ kosten kann, man kann ja nicht davon ausgehen dass man einen linearen Wertzuwachs von ca. 10% im Jahr hat.

Zudem, wie haben eine neue Wohnung gekauft (während der Ehe, nach dem Verkauf der alten Wohnung) , für 440.000€, und diese hat nun ca.600.000€ wert, diese soll nun schnellstmöglich verkauft werden. Jetzt stellt sich die Frage, wie wird der Zugewinn ausgerechnet, von der ALTEN Wohnung und der neuen Wohnung, das muss doch irgendwie zusammen verrechnet werden

Jetzt ist die Fragen

Ich hoffe hier kann mir jemand weiterhelfen.

Vielen Dank und beste Grüße

Maik

scheidung, Zugewinn
Gemeinsames Haus mit Ex-Freund. Welcher Weg ist der Beste?

Hallo zusammen, ich bräuchte eure Hilfe/Meinung und hoffe das ihr mir helfen könnt.

Ich habe im Mai 2013 mit meinem damaligen Lebensgefährten (wir waren nicht verheiratet) ein Reihenendhaus gekauft. Dies haben wir bis März‘15 selbst bewohnt, da wir dann beruflich in eine andere Stadt gezogen sind und ab April‘15 war es dann vermietet.

Im Oktober‘15 folgte die Trennung.

Das Haus war bis November‘18 weiterhin vermietet. Diesen wurde dann aber gekündigt, da mein Ex-Partner mit seiner neuen Freundin und dem gemeinsamen Kind in das Haus gezogen ist. Beide haben angeblich insgesamt 60.000€ in das Haus gesteckt für neue Böden, Bäder, Küche, Umbaumaßnahmen etc.!

Nach vielen Streiterein habe ich mich entschlossen, das Haus komplett auf ihn umzuschreiben und die Notar-, Grundbuch- und Grunderwerbskosten zu tragen. Die Bank hat einer Umschreibung auf ihn auch zugestimmt.

Vom Notar wurde nun ein Entwurf für einen Auseinandersetzungsvertrag entworfen. Diesen will er aber nicht unterschreiben, da er zwingend vermerken lassen will, dass ich für eine evtl. anfallende Schenkungssteuer zahlen soll. Seine Begründung „Er hat schon soviel Geld in das Haus gesteckt.“ Da ich dieser Forderung nicht nachgehen werde, hat er gedroht das er ab sofort die Ratenzahlung für das Haus einstellt und ich dann zahle und wir dann ja sehen werden, wie lange ich durch halte.

Nun meine Frage: Was soll ich tun? Für 2 Raten kann ich aufkommen aber ich sehe nicht ein, auf seine Erpressung und Forderung einzugehen und mich bedrohen zu lassen.

Mit einer möglichen Privatinsolvenz habe ich mich schon beschäftigt und würde, wenn es nicht anders geht, in den sauren Apfel beißen.

Wir stehen beide im Grundbuch zu jeweils 50% und der Kreditvertrag läuft auch noch auf Beide.

Teilversteigerung? Mir schwirrt soviel durch den Kopf aber schlauer bin ich leider nicht :(

Über Ratschläge von Euch würde ich mich sehr freuen.

LG, Thea

Haus, scheidung
Versicherungsleistung nach Scheidung

Also ich und mein Ex-Mann hatten eine Unfallversicherung. Er war versicherte Person und ich auch.

In der Trennungsphase stürzte ich schwer, so dass mein linker Arm stark eingesschränkt ist. Nun ist es zur Auszahlung der Invaliditätsleistung gekommen (auf sein Konto) (inzwischen sind wir aber schon geschieden).

Kann er Ansprüche an dem Geld stellen?? Er meinte lt. seinem Anwalt, würde ihm im Falle eines Prozesses, den er gewinnen wird, die Hälfte zustehen??

Jetzt habe ich hier aber einen Artikel gefunden, wo dies bzgl. der Unfallversicherung aber wiederlegt wird: "Ist auch der andere Ehegatte namentlich mitversichert, endet sein Versicherungsschutz, wenn der Versicherungsnehmer ihn wieder aus dem Vertrag herausnehmen lässt. Für den Regelfall besteht zwischen dem Versicherungsnehmer und dem anderen Mitversicherten („der Versicherte“) ein Treueverhältnis, aufgrund dessen der Versicherungsnehmer die Leistungen der Versicherung an den mitversicherten weiterzuleiten hat. (Es sind aber Ausnahmekonstellationen denkbar). Auch hier gilt: im konkreten Fall muss anwaltlicher Rat eingeholt werden."

Wie sieht das jetzt rechtlich so aus?? Steht Ihm was zu?? Wenn ja wieviel?? Würde er einen Prozess zu seinen Gunsten gewinnen??

Bin auf Arbeitssuche, aber werde leider immer abgelehnt, sogar das Arbeitsamt weigert sich mich mit diesem Arm zu vermitteln :-( (Erhalte aber auch keine Leistung vom Arbeitsamt).

Könnt Ihr mir da Auskinft geben??

anspruch, scheidung, unfall, Unfallversicherung, Auszahlung
durch kredit zugewinnausgleich schmälern?

Hallo, ich bin neu hier und habe eine recht schwierige Frage. folgender Fall: ein Ehepaar lässt sich scheiden und lebt derzeit im Trennungsjahr,eine gütliche Einigung ist nicht möglich. Im Laufe der Ehe wurden 2 Wohnungen gekauft,welche aber nur über den Ehemann laufen Kredite,Grundbuch (Auflassungsvermerk) auch wurde ein Auto auf Kredit angeschafft. Die Kredite sind derzeit noch am laufen. Nun möchte die Ehefrau eine der Wohnungen haben, obwohl sie keinen Pfennig dazu beitrug und entgegen allen getroffenen und leider nicht beglaubigten Vereinbarungen.

Meine Frage ist,kann sie eine Wohnung verlangen oder nur einen Teil des Wertes der Wohnungen? Weiterhin stellt sich die Frage,da die Kredite/Verbindlichkeiten mit einbezogen werden in der Berechnung,ob man einen weiteren Kredit aufnehmen kann um die Mietwohnung des Ehemannes einzurichten,da die beiden erworbenen Wohnungen vermietet sind,und für eine Heirat mit der jetzigen Lebensgefährtin und dieser neue Kredit dann auch mit in die Berechnung eingeht. Nach Aussage der Anwältin sind alle Verbindlichkeiten die während der Ehe entstehen anrechnungsfähig und da es sich noch im Trennungsjahr befindet und der Scheidungsantrag noch nicht ausgestellt ist sollte es doch möglich sein. Kann man auf diese Weise den Zugewinn etwas schmälern? Ebenso wird mit dem Gedanken gespielt,eine Wohnung auf das Kind aus 1.Ehe zu übertragen um so auch den Zugewinn zu schmälern.

Es mag hart und unfair klingen aber nach diversen gescheiterten Einigungsversuchen und Unterstellungen ist man nicht mehr gewillt mehr als nötig zu zahlen. Vielleicht kann es nachvollzogen werden.

Ich danke für die Hilfe und Antworten im voraus.

scheidung, Zugewinnausgleich
Ich möchte die Hälfte meines Einfamilienhauses auf meine Freundin übertragen, wie ist es dann mit der Grunderwerbssteuer?

Hallo,

meine Fragen beziehen sich auf die Höhe der zu entrichtenden Grunderwerbsteuer bei der Übertragung die helfte eines Einfamilienhauses (in NRW) auf meine neue Freundin (keine Ehegatte/eingetragene lebenspartnerin).

Folgende Eckdaten sind zu beachten: Das Haus wurde 2008 zu einem Kaufpreis von € 290.000 gekauft. Eigentümer: ich zusammen mit meine Ex-Freundin. Wir sind jeweils mit 50 Prozent im Grundbuch eingetragen. Ein Kredit in Höhe von € 255.000 wurde ebenfalls zu jeweils 50 Prozent von uns beiden aufgenommen. € 50.000 flossen als Eigenkapital von meine Seite in die Immobilie.

Inzwischen wurde der Kredit teilweise zurückbezahlt. Die Restkredit liegt nun bei € 248.000.

Jetzt soll nur der Eigentumsanteil von mijn Ex (50 Prozent) auf meine neue Freundin übertragen werden. Weiter soll sich nichts ändern. Auch das Kredit bleibt so wie es ist (50/50). Natürlich übernimmt meine neue Freundin dabei das 50 Prozent Kreditanteil - also € 124.000 - von meinem Ex. Die 50.000 Euro, die ich aus Eigenmitteln eingebracht hat, bleiben auch unangetastet.

Ich weiß nicht genau was der Wert des Hauses im moment ist. Der Wert kann jetzt veilleicht niedriger sein als der ursprüngliche Kaufpreis von € 290.000.

Meine Fragen sind nun:

  • Wie wird die Grunderwerbsteuer bemessen? Wird der damalige Kaufpreis (€ 290.000) zu 50 Prozent veranschlagt? Oder wird bemessen nach der heutige Wert (dann is eine Bewertung erforderlich)? Oder wird bemessen nach der Gegenleistung von € 124.000?;

  • Falls Gegenleistung: Wie müssen wir das Steueramt informieren von diese Gegenleistung? Reicht ein Kaufvertrag zwischen mein Ex und meine neue Fruendin, wobei der vereinbarte Kaufpreis € 124.000 ist?

  • Wenn das Haus immer noch € 290.000 wert sein soll, kann es dann so sein dass Schenkungsteuer bezahlt werden muss? 290.000 – 248.000 = 42.000. Davon 50% ist € 21.000 und damit genau € 1.000 mehr als das Freibetrag. Wie wird sowas berechnet?

Mir ist klar, dass es viele Fragen sind, aber ich bin sehr gern gut vorbereitet.

SEHR vielen Dank im voraus für Ihre Antworten!

Mit freundlichen Grüßen,

Roy

Grunderwerbssteuer, Hausverkauf, Immobilien, scheidung, Schenkungssteuer
Ex Schwiegereltern Darlehen oder Schenkung?

Hallo,

folgender Sachverhalt: Mit Exeheman 13 Jahre zusammen, während dieser Zeit viele Zuwendungen seiner Eltern, oft ganz klar als Geschenk bezeichnet (Weihnachten etc). Außerdem zwei große Summen (in jeweils kleineren Teilbeträgen ausbezahlt) überwiegend BAR. Die eine Summe zur Finanzierung meiner Selbsständigkeit, die andere große Summe für den Hauskauf. Es gibt mit Bleistift geschriebene Zettel mit Summen, Datum und meinem Kürzel - keinen Vertrag oder Rückzahlungspflicht oder ähnliches. Während der Ehe war Rückzahlung nie ein großes Thema. Hin und wieder haben wir etwas überwiesen - wurde aber nie "verlangt". Nach der Trennung sagte Exschwiemu überraschend zu mir, dass sie Summe x von mir haben wolle. Diese Summe lag weit über den beiden großen Summen und ich reaierte überrascht und verärgert. Das Thema schlief nun fast zwei Jahre - doch nach Tod von Exschwiemu hat nun der Vater meines Exmannes einen Anwalt konslutiert und das sog. Darlehen gekündigt. Die Summe ist deutlich niedriger als die erst genannte, aber immer noch sehr sehr hoch. Es ist nie klar besprochen worden, was nun Darlehen oder Schenkung war, was nur mir galt, was uns beiden und es gibt keine Verträge und so gut wie keine Überweisungen, da eben fast alles bar ausgezahlt wurde. Dafür gibt es keine Zeugen (außer mein Exmann lügt), da ich fast immer alleine mit seiner Mutter Kaffee getrunken habe und sowas besprochen habe. Ich bin gerne bereit, etwas zurückzuzahlen, ich war damals ja auch sehr dankbar. Aber ich sehe es nicht ein, nach der Trennung und nun nach ihrem Tod für Summen verantwortlich zu sein, die ich ungerecht finde. Wie sind meine Chancen vor Gericht? Was passiert, wenn mein Exschwiegervater oder mein Exmann lügen und als Zeugen aussagen, was sie aber nie waren? Wie ermittelt das Gericht eine gerechte Summe aus so einem Durcheinander von Schenkung und Darlehen? Sind Zettel mit Summen ein Beweis für ein Darlehen?

Darlehen, scheidung, schenkung

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