Meine 18jährige Tochter, welche sich im Studium befindet, hat Unterhalt durch das Jugendamt berechnen lassen. Am Ende kam raus, der Vater muss Unterhalt zahlen, ich bin nicht leistungsfähig, da ich noch ein Kind in meinem Haushalt habe.
Jetzt habe ich erfahren, dass das Jugendamt sämtliche meiner Einkommensunterlagen an den Kindesvater in Kopie per Post übersandt hat. Auf Nachfrage, ob ich im Gegenzug auch seine Unterlagen geschickt bekommen, teilte man mir mit, dass dies nur mit Zustimmung meiner Tochter gehen würde.
Bei der Information zum Datenschutz des Landkreises und dem zuständigen Jugendamt steht lediglich, dass dem volljährigen Kind die Unterlagen ausgehändigt werden. Von einer Weiterleitung an den Kindesvater steht dort nichts.
Das ist mir in den vergangenen Jahren noch nie vorgekommen. Eine mögliche Akteneinsicht hätte ich ja auch noch verstanden.
Ist das normal? Hätte man mich nicht zumindest informieren oder fragen müssen?