Unterhaltsanspruch bei Eltern trotz Arbeitsverweigerung?

Hallo zusammen,

Ich hätte eine Frage bzgl Unterhaltspflicht bei Bürgergeld.

Meine Ehefrau hat einen 18 Jährigen Sohn. Trotz aller Bemühungen auch in Zusammenarbeit mit dem Jugendamt über Jahre hinweg hat ihr Sohn mit 15 Jahren ohne einen Abschluss die Schule abgebrochen. Vorher stand schwänzen an der Tagesordnung.

Er hat also keinen Abschluss und tut seit 3 Jahren nichts mehr. Vorher zwar auch nicht, aber er war wenigstens in einer Schule angemeldet. Auch eine intensive Betreuung von Sozialpädagogen und betreutes Wohnen im Alter von 13 über ein Jahr hat nichts bewirkt.

Für ihn haben wir noch ein Haus zur Miete, aber sind beide keine Großverdiener. Deswegen würden wir uns gerne verkleinern, weil es extrem auf die Psyche schlägt, 6 Tage die Woche um 4 Uhr aufzustehen und sich kaputt zu arbeiten, während der junge den ganzen Tag im Bett liegen bleibt.

Jetzt ist unsere Frage, ob wir wirklich bis 25 Unterhaltspflichtig sind, wenn er sich absolut weigert sich einen Job zu suchen oder auch nur in irgendeiner Weise mitzuarbeiten?

Müssen wir wirklich einen solchen Menschen weiter finanzieren, obwohl er nichts tut? Überall lese ich, dass Bürgergeld und eine eigene Wohnung für den Jungen nicht beantragt werden kann, solange er unter 25 ist und wir für ihn aufkommen können.

Ich kann nur langsam nicht mehr. Ich kann die 6 Tage Woche nicht mehr um einem jungen zu finanzieren, der nichts tut. Meine Frau ist in der Behinderten Betreuung und verdient ebenfalls extrem wenig, noch weniger als ich in der Produktion.

Ich hin mittlerweile soweit eine Scheidung in Betracht zu ziehen und auszuziehen.

Nicht wegen meiner Frau, aber die Umstände lassen uns auch beziehungstechnisch langsam an unsere Grenzen stoßen.

Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen.

beziehung, Familienrecht, unterhalt, Unterhaltspflicht, unterhaltsrecht, Bürgergeld
Adoption ohne Zustimmung der Mutter möglich?

Hallo, in meinem Umfeld ergibt sich eine für mich interessante Fragestellung.

Mein Bekannter hat mit seiner damaligen Freundin unfreiwillig ein Kind gezeugt, nachdem sie bei der Verhütung gelogen hat. Diese "erzwungende" Schwangerschaft war dann auch Trennungsgrund. Eigentlich hatte sie daraufhin einer Abtreibung zugestimmt. Nach einer gewissen Zeit ohne Kontakt, stellte sich heraus, dass das Kind doch zur Welt kommt und nicht abgetrieben wurde.

Das Neugeborene kam sofort nach der Geburt in eine Pflegefamilie, da die Mutter offenbar nicht in der Lage ist, ein Kind groß zu ziehen. Sie hat diverse psychische und familiäre Probleme, ist arbeits-und ausbildungslos und anscheinend eine notorische Lügnerin. Z. B. hat sie immer behauptet ausgebildet zu sein und zu arbeiten und 2-3 Monate lang "Urlaub" genommen, während parallel Post vom Arbeitsamt kam, indem zum Nachweis einer Ausbildung aufgefordert wurde. Sie soll wohl trotz Volljährigkeit auch einen gesetzlichen Vormund/Betreuer haben.

Mein Bekannter, der offensichtlich das Kind nicht will und wollte, wägt nun Optionen ab. Meine Frage wäre, könnte er das Kind ohne Zustimmung der Mutter zur Adoption freigeben, sollte diese sich als geschäftsunfähig herausstellen? Außerdem, muss er zusätzlich zum Unterhalt auch das Pflegegeld zahlen, da er ordentlich verdient (>3k brutto mtl.) und die Mutter wie gesagt gar nichts verdient?

Pflegegeld, Unterhaltspflicht
Unterhaltspflicht Schwiegereltern

Hallo,Ich habe folgende Frage(n), die in der einen oder anderen Variante hier bereits diskutiert wurde(n), dennoch bitte ich um Hilfestellung bzgl. nachstehender Situation:

Meine Partnerin und ich wollen diesen Sommer im Juni heiraten. Wir haben einen Sohn und gemeinsames Sorgerecht. Meine Schwiegereltern sind beide Hartz IV Empfänger. Dies wird sich vermutlich auf absehbare Zeit nicht ändern. Meine Partnerin hat eine EUR 400,-- Stelle - ich dagegen habe eine Bürotätigkeit und verdiene ganz gut. Nun zur Frage(n): Bin ich als Schwiegersohn unterhaltspflichtig gegenüber meinen Schwiegereltern die Harz IV Leistungen erhalten. Da ich über ein rel. hohes Einkommen verfüge würde bei einer Heirat der Unterhaltsanspruch meiner Frau eine Rolle spielen? Würde ich für die Schwiegereltern finanziell aufkommen müssen obwohl ich kein verwandter ersten Grades bin? Wenn ich die Meinungen im Forum zu anderen Unterhaltsverpflichtungen (z.B. bzgl. Pflegeheim) richtig deute, bleibt das Vermögen in jedem Fall unangetastet. Wäre dies auch bei der o.g. Situation der Fall (z.B. müsste ich mit meinem Vermögen über bereits geleistete Hartz IV Leistungen der Schwiegereltern aufkommen die sie vor der Ehe erhalten hatten?).

Ich war bis jetzt der Meinung dass im Sinne der Sozialhilfe Schwiegertöchter/-söhne nicht unterhaltspflichtig sind? Vielen Dank für Eure Unterstützung!

Gruss Chris500

Hartz IV, Unterhaltspflicht

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