Recht auf Weiterzahlung bei Unterhalt?
Mein Bruder ist geschieden hund hat seit seiner Scheidung freiwillig Unterhalt für seine Ex gezahlt. Er hat immer gut verdient und sich ihr gegenüber, wie er sagt, moralisch verpflichtet gefühlt. Nun steht für ihn Kurzarbeit an und er wollte den Unterhalt um die Hälfte kürzen, hat mit seiner Ex auch darüber gesprochen. Aber die macht Terror. Sie hätte durch die jahrelange freiwillige Zahlung einen Anspruch auf dauerhafte Zahlung in gleichbleibender Höhe erworben. Hätte ihr der Anwalt gesagt, was ich persönlich nicht so richtig glauben kann. Stimmt diese Aussage, oder sollte mein Bruder auch besser einen Anwalt einschalten?
3 Antworten
Wenn der Unterhalt freiwillig gezahlt wurde, besteht auch nach Jahren kein Gewohnheitsrecht auf Bezug desselben. Du kannst die Zahlungen in voller Höhe einstellen. Ich bin der Ansicht, wer sich so verhält, hat auch den moralischen Anspruch auf die Hälfte des Unterhaltes verwirkt.
Wenn er auf freiwilliger Basis allso ohne Urteil Unterhalt gezahlt hat so ist er nicht verpflichtet zu zahlen. So kann er auch jeder Zeit den Unterhalt kürzen oder einstellen Wenn seine Frau sich dagegen wehren will muss sie sich nen Anwalt nehmen.
Durch die Zahlung von nicht geschuldetem Unterhalt wird kein eigenständiger Unterhaltsanspruch begündet. Ich kann mir das jedenfalls nicht vorstellen. Andererseits weiß ich nur, dass es gefährlich ist, einen Unterhalt zu zahlen, wenn er nachträglich in dieser Höhe bestritten wird. Denn das könnte ein Anerkenntnis darstellen. Aber dieser Fall ist ja nicht der deines Bruders. Also, er muss bestimmt keine Angst haben!