meldepflicht bei unterhalt für kind
meine freundin und ihr exfreund haben zusammen ein kind (6jahre) , dieser hat jetzt arbeit gefunden und möchte dies nicht den zuständigen amt melden zwecks unterhalt .meine frage : wer ist meldepflichtig , der vater des kindes oder meine freundin
Liebe/r diddy22,
bitte achte in Zukunft darauf, Deine Beiträge leicht verständlich und möglichst fehlerfrei zu verfassen. Ein Wörterbuch neben dem Rechner mag übertrieben erscheinen, jedoch wird ein möglichst fehlerfreier und gut formulierter Beitrag ernster genommen als ein vor Fehlern beinahe unleserlicher oder durch schlechte Wortwahl unverständlicher Beitrag. Vielleicht hilft es Dir ja auch, wenn Du über Deine Frage zuvor ein Rechtschreibprogramm laufen lässt.
Herzliche Grüße
Ria vom finanzfrage.net-Support
3 Antworten
Wenn er im Rahmen seiner Unterhaltspflicht dazu verpflichtet wurde Einkommensänderungen zu melden, dann ist das Verschweigen schlichtweg Sozialbetrug und ist von den Behörden immer der Strafverfolgung zuzuführen. Dass Deine Freundin unterhalt vom Jugendamt für das Kind bekommt ohne dass dies an eine Mitteilungspflicht bei Einkommensveränderungen geknüpft ist, ist ebenfalls unwahrscheinlich. Wird die Einkommensveränderung dem Amt bekannt, dann wird es rückwirkend seine Forderungen stellen. Dann ist eine Lohnpfändung nicht unwahrscheinlich, mit all den negativen Auswirkungen bei dem Kindsvater.
Meldepflichtig ist niemand, aber der Ex Deiner Freundin ist Unterhaltspflichtig. Es liegt in seinem Interesse den Unterhaltsanspruch überprüfen und festsetzen zu lassen, er kommt da eh nicht drum herum und muss dann irgendwann nachzahlen. Wenn der Kindsvater nicht aktiv werden sollte, kann auch die Mutter der UVK einen Hinweis geben.
Meldepflichtig ist niemand, denn es finden in regelmäßigen Abständen Einkommensüberprüfungen statt.
Es empfiehlt sich allerdings für den Unterhaltspflichtigen, sich sofort nach Aufnahme einer Berufstätigkeit bei der Unterhaltsvorschusskasse zu melden und eine neue Berechnung durchführen zu lassen.
Geschieht das nicht und die UVK leistet weiterhin Unterhaltszahlungen bis zur nächsten automatischen Überprüfung, so müssen diese Gelder rückerstattet werden.