Mein Lebensgefährte und ich wollen im Sommer heiraten. Er hat Unterhaltsschulden und Lohnpfändung. Was muss ich beachten bei der Heirat?
2 Antworten
Es gibt doch Hochzeitsplaner. Die regeln da eine Menge. Termine, Ämter, Feierlichkeiten. Ich würde einen nehmen.
Oder soll es eher im kleinen Kreis sein? Dann muss man natürlich nicht auf soooooviel achten.
Aber aufpassen!
Durch die Ehe werdet ihr einander unterhaltspflichtig. Das bedeutet, dass unter Umständen dein Einkommen herangezogen werden kann, um einen Unterhalt zu bestimmen, den du an ihn leisten musst. Und aus diesem Unterhalt kann er dann gepfändet werden.
Ich hab extra nicht Wedding-Planer gesagt. Ich fahre öfter mal durch den Wedding und es gibt genug Stellen, wo schon alles geplant ist (z.B. Karstadt an Luxemburger/Ecke Müllerstr.), aber auch genug Stellen, wo man lieber nicht hinguckt (z.B. Soldiner Kiez).
Als erstes keine gemeinsamen Konten, auch keine Kontovollmacht dem Bräutigam erteilen. Der Bräutigam behält ein eigenes Girokonto, die Braut auch. Auch PKW müssen auf die Braut zugelassen werden. Pfändungen zielen nicht nur in das Eigentum des Schuldners, sondern auch in dessen Verfügungsbereich (Kontovollmacht).
Hochzeitsgeschenke in Geldform nur an die Braut. Geschenke an den Bräutigam können gepfändet werden. Bei gemeinsamer Wohnungseinrichtung kauft alles die Braut. Belege auf jeden Fall aufheben. Versicherungen auf den Namen der Braut abschließen umschreiben lassen, für den Versicherungsfall. Damit eventuelle Erstattungen nicht gepfändet werden können.
Sie müssen für die Gläubiger klar eine Abgrenzung Ihres gemeinsamen Wirtschaften ziehen, das im Wesendlichen auf den alltäglichen Bedarf beschränkt ist. Am besten man vereinbart Gütertrennung, da die Braut eh alles kaufen muss.