Kinderfreibetrag zur Hälfte?

2 Antworten

Kinderfreibetrag: nein. Diesen kann der Vater mit 0,5 geltend machen. Er hat sogar einen Anspruch darauf, daß Du ihm die Schulbescheinigung zur Verfügung stellst.

Erziehungsfreibetrag (früher: BEA-Freibetrag): ja. Da Du wohl nur bei der Mutter gemeldet bist und in ihrem Haushalt lebst, kann die Mutter 100% des BEA-Freibetrags geltend machen, wenn der Vater keine Kinderbetreuungskosten trägt.

Nein.

Anspruch auf einen Kinderfreibetrag hat, wer unterhaltspflichtig für ein Kind ist und dieser Unterhaltspflicht auch nachkommt (§ 32 Abs. 6 Satz 1 EStG). Nur wenn der Unterhaltspflichtige seiner Unterhaltspflicht nicht nachkommt, kann der Kinderfreibetrag auf den anderen Elternteil übertragen werden (§ 32 Abs. 6 Satz 6 EStG). Das ist aber nach der Sachverhaltsschilderung hier nicht der Fall, denn

mein Vater zahlt vorschriftsmäßig regelmäßig Unterhalt,

Es ist also keinerlei Grund erkennbar, warum ihm der Kinderfreibetrag entzogen werden sollte.

Übrigens: Falls ihm der Kinderfreibetrag nur deshalb versagt werden sollte, weil er keine Schulbescheinigung vorlegen kann, weil er eine solche vom unterhaltsberechtigten Kind nicht erhalten hat, kann sich dieses unterhaltsberechtigte Kind dem Vater gegenüber schadensersatzpflichtig in Höhe des steuerlichen Nachteils machen.


alfalfa  03.01.2013, 00:23

D.H. Perfekt!