Kinderfreibetrag zur Hälfte?
Hi, meine Eltern leben getrennt. Ich wohne bei meiner Mutter und mein Vater zahlt vorschriftsmäßig regelmäßig Unterhalt, jedoch haben wir uns aufgrund einiger Differenzen seit knapp einem Jahr nicht mehr gesehen. Beide Elternteile haben einen Steuerfreibetrag von jeweils 0,5 Kindern. Nun da ich 18 bin brauchen meine Eltern eine Schulbescheinigung um weiterhin den Freibetrag zu erhalten, laut meiner Mutter jeweils eine für sie und eine für meinen Vater. Ist es möglich, meinem Vater den Freibetrag zu entziehen, z.B. durch nicht Einholen einer Schulbescheinigung für ihn, so, dass meine Mutter diesen Freibetrag weiterhin erhält?
2 Antworten
Kinderfreibetrag: nein. Diesen kann der Vater mit 0,5 geltend machen. Er hat sogar einen Anspruch darauf, daß Du ihm die Schulbescheinigung zur Verfügung stellst.
Erziehungsfreibetrag (früher: BEA-Freibetrag): ja. Da Du wohl nur bei der Mutter gemeldet bist und in ihrem Haushalt lebst, kann die Mutter 100% des BEA-Freibetrags geltend machen, wenn der Vater keine Kinderbetreuungskosten trägt.
Nein.
Anspruch auf einen Kinderfreibetrag hat, wer unterhaltspflichtig für ein Kind ist und dieser Unterhaltspflicht auch nachkommt (§ 32 Abs. 6 Satz 1 EStG). Nur wenn der Unterhaltspflichtige seiner Unterhaltspflicht nicht nachkommt, kann der Kinderfreibetrag auf den anderen Elternteil übertragen werden (§ 32 Abs. 6 Satz 6 EStG). Das ist aber nach der Sachverhaltsschilderung hier nicht der Fall, denn
mein Vater zahlt vorschriftsmäßig regelmäßig Unterhalt,
Es ist also keinerlei Grund erkennbar, warum ihm der Kinderfreibetrag entzogen werden sollte.
Übrigens: Falls ihm der Kinderfreibetrag nur deshalb versagt werden sollte, weil er keine Schulbescheinigung vorlegen kann, weil er eine solche vom unterhaltsberechtigten Kind nicht erhalten hat, kann sich dieses unterhaltsberechtigte Kind dem Vater gegenüber schadensersatzpflichtig in Höhe des steuerlichen Nachteils machen.