Darf das Jugendamt Einkommensunterlagen einfach an den Kindesvater weiterleiten?
Meine 18jährige Tochter, welche sich im Studium befindet, hat Unterhalt durch das Jugendamt berechnen lassen. Am Ende kam raus, der Vater muss Unterhalt zahlen, ich bin nicht leistungsfähig, da ich noch ein Kind in meinem Haushalt habe.
Jetzt habe ich erfahren, dass das Jugendamt sämtliche meiner Einkommensunterlagen an den Kindesvater in Kopie per Post übersandt hat. Auf Nachfrage, ob ich im Gegenzug auch seine Unterlagen geschickt bekommen, teilte man mir mit, dass dies nur mit Zustimmung meiner Tochter gehen würde.
Bei der Information zum Datenschutz des Landkreises und dem zuständigen Jugendamt steht lediglich, dass dem volljährigen Kind die Unterlagen ausgehändigt werden. Von einer Weiterleitung an den Kindesvater steht dort nichts.
Das ist mir in den vergangenen Jahren noch nie vorgekommen. Eine mögliche Akteneinsicht hätte ich ja auch noch verstanden.
Ist das normal? Hätte man mich nicht zumindest informieren oder fragen müssen?
2 Antworten
Wer Unterhaltsforderungen gegenüber dem Vater beantragt, muss auch nachweisen, dass diese zu Recht bestehen.
Ob das Jugendamt berechtigt war, dass in Kopie weiterzuleiten???
Fakt ist aber, dass der Vater durchaus das Recht hat, die Einkommensverhältnisse von dir und eurer Tochter anzufordern.
Denn wie auch sonst soll der Vater prüfen, dass die Unterhaltsforderungen zu Recht bestehen!?!
Ist doch alles ganz logisch!
Mit Volljährigkeit eurer Tochter sind Mama und Papa unterhaltspflichtig, gemessen am Einkommen.
Der Papa scheint wohl leistungsfähig zu sein, Du jedoch nicht.
Das Du nicht leistungsfähig bist, muss dem Vater ja nachgewiesen werden, nämlich mit den Kopien von dir.
Warum sollte der Vater, solange er zahlt, seine Leistungsfähigkeit nachweisen.
Und Du bist sowieso raus, denn Antragstellerin ist nunmehr mit der Volljährigkeit Deine Tochter!
Wärst Du gegenüber Deiner Tochter leistungsfähig, ändert sich alles. Denn dann hättest Du tatsächlich einen Anspruch auf Offenlegung, denn der Unterhalt wird dann gemessen an euren Einkünften berechnet und aufgeteilt.
Du musst beachten, dass es um die Unterhaltsansprüche Deiner Tochter geht.
Sie stellt Ansprüche an den Vater und an Dich.
Durch Deine Unterlagen ist nachgewiesen, dass Du nicht in der Lage bist Unterhalt zu leisten.
Aus den Unterlagen des Vaters ergibt sich, was er zu zahlen hat.
Er hat das Recht sich zu überzeugen, dass Du wirklich nht zahlen kannst.
Seine Unterlagen brauchen Dich nicht zu interessieren, weil Du ja durch seine Zahlungen an Eure Tochter nicht belastet bist.
Hättest DU das gute Einkommen und der Vater Eurer Tochter hätte nur geringe Einkünfte, wäre es genau andersherum.
Vielen Dank für deine Antwort. Ich dachte für die Überprüfung ist an sich das Jugendamt zuständig, das ist mir in den 18 Jahren noch nie untergekommen, das alles in Kopie weitergeleitet wird. Zumal ich seine Unterlagen auch nicht bekomme, dafür wäre laut Behörde das Einverständnis meiner Tochter notwendig!