Darlehen (Mietvorschuß) meiner Mutter wird mir vom Hartz 4 abgezogen
Ich war einige Monate im Ausland (ohne dort zu arbeiten) und bin Ende Oktober nach Deutschland zurückgekommen und habe am 29.10. einen Antrag auf Hartz 4 gestellt. Dieser wurde auch bewilligt jedoch hat mir das Jobcenter für den Monat Oktober 600€ als Unterhalt bzw. zu berücksichtigendes Einkommen angerechnet.
Ich habe gegen den Bescheid Widerspruch eingelegt und hatte noch andere kleine Dinge im Bescheid bemängelt, die im darauffolgenden 2. Bescheid akzeptiert wurden. Zu dem von mir bemängelten Unterhalt wurde jedoch keine Stellung genommen und es wurden mir weiterhin die 600€ abgezogen. Im Bescheid wird in keinem Satz erwähnt woher diese 600€ stammen. Ich habe in dem Monat jedoch nicht gearbeitet.
Ich kann nur vermuten das es sich bei diesen 600€ "Unterhalt" um die 600€ handelt die mir meine Mutter auf mein Konto überwiesen hat um meine Miete inkl. Nebenkosten zu bezahlen. Meine Mutter hat mir diesen Betrag von 600€ auch während meines Auslandsaufenthaltes monatlich bezahlt, mir jedoch gesagt ich müsse Ihr das Geld für den Monat Oktober auf jeden Fall zurückzahlen sollte ich Hartz4 für Oktober erhalten. Die 600€ sind also eher ein Darlehen als ein Unterhalt oder zu berücksichtigendes Einkommen. So habe ich auch meinen Widerspruch begründet aber die Sachbarbeiterin hat auch im 2.Bescheid keinerlei Bemerkungen dazu gemacht und mir weiterhin die 600€ als Unterhalt angerechnet.
Ist das rechtens? Oder muß mir das Jobcenter die 600€ zahlen weil es ein Darlehen war? Ich kann das schriftlich nachweisen.
1 Antwort
Nur zum besseren Verständnis deiner Frage:
Theoretisch müsstest Du doch auch für Oktober die Unterkunftskosten (Miete usw.) vom Jobcenter erhalten haben ... wenn ja, läuft Dein zweckgebundener Darlehensvertrag mit der Mutter ins Leere, da das Jobcenter davon ausgehen wird, dass Du mit dieser (dann nicht notwendigen) Zahlung das Darlehen an deine Mutter zurückführen kannst.
@Juergen010: Verstehe Deine Frage bzw. Antwort nicht.
Mir wurde für den Monat Oktober der volle Regelsatz ALG2 zugestanden zzgl. Miete/Nebenkosten. Hiervon wurden mir jedoch 600€ abgezogen für "zu berücksichtigendes Einkommen" bzw. "Unterhalt" (wie oben beschrieben).
Und wie ich auch erwähnte war meine Mutter bereit mir diesen sogenannten Unterhalt von 600€ nur so lange zu zahlen wie ich kein ALG 2 bekomme. Von dem Monat an, in dem mir das ALG2 zuerkannt wurde sollte ich das Darlehen zurückzahlen (in diesem Fall für den Monat Oktober).
Nur wurde mir das ALG2 genehmigt für den Oktober weswegen meine Mutter nun die 600€ für den Monat Oktober zurückhaben will. Die kann ich ihr aber nicht zurückzahlen weil das Jobcenter mir die 600€ abzieht.
Deswegen verstehe ich Deine Frage nicht so ganz. Oder hab ich da jetzt ein Brett vorm Kopf???