Darlehen (Mietvorschuß) meiner Mutter wird mir vom Hartz 4 abgezogen

1 Antwort

Nur zum besseren Verständnis deiner Frage:

Theoretisch müsstest Du doch auch für Oktober die Unterkunftskosten (Miete usw.) vom Jobcenter erhalten haben ... wenn ja, läuft Dein zweckgebundener Darlehensvertrag mit der Mutter ins Leere, da das Jobcenter davon ausgehen wird, dass Du mit dieser (dann nicht notwendigen) Zahlung das Darlehen an deine Mutter zurückführen kannst.


egroeg 
Beitragsersteller
 11.12.2012, 19:49

@Juergen010: Verstehe Deine Frage bzw. Antwort nicht.

Mir wurde für den Monat Oktober der volle Regelsatz ALG2 zugestanden zzgl. Miete/Nebenkosten. Hiervon wurden mir jedoch 600€ abgezogen für "zu berücksichtigendes Einkommen" bzw. "Unterhalt" (wie oben beschrieben).

Und wie ich auch erwähnte war meine Mutter bereit mir diesen sogenannten Unterhalt von 600€ nur so lange zu zahlen wie ich kein ALG 2 bekomme. Von dem Monat an, in dem mir das ALG2 zuerkannt wurde sollte ich das Darlehen zurückzahlen (in diesem Fall für den Monat Oktober).

Nur wurde mir das ALG2 genehmigt für den Oktober weswegen meine Mutter nun die 600€ für den Monat Oktober zurückhaben will. Die kann ich ihr aber nicht zurückzahlen weil das Jobcenter mir die 600€ abzieht.

Deswegen verstehe ich Deine Frage nicht so ganz. Oder hab ich da jetzt ein Brett vorm Kopf???