Privatinsolvenz, Kindergeld, Kindesunterhalt, Erstattungen Krankenkasse pfändbar?

Ich bin Alleinerziehend mit einem Kind was zur Hälfte berücksichtigt wird. Ich habe eine Pfändungsfreigrenze von 1840€ auf meinem P- Konto. Für meinen Arbeitslohn der bereits gepfändet wird, habe ich eine Quellenfreigabe, da das restliche ausgezahlt Gehalt meist über der Freigrenze liegt.

Das eingehende Kindergeld erhalte ich zusätzlich zum Gehalt und es wurde bisher auch nie separiert, auch wenn die Einnahmen über die Pfändungsfreigrenze hinaus gingen.

Der Kindesunterhalt vom Vater jedoch schon in voller Höhe und der Unterhalt steht dann somit nicht zur Verfügung. Meine Frage ist nun, ob das so richtig ist und der Kindesunterhalt separiert werden darf und irgendwann von der Bank an den Insolvenzverwalter geht?

Ich bin bisher immer davon ausgegangen, dass Gelder, die für das Kind sind, diesem auch zustehen und weder separiert werden dürfen noch gepfändet werden können?!

Und wie ist es mit Erstattungen von der Krankenkasse? Ich muss z.B. für eine medizinisch notwendige Behandlung zunächst ca 300€ auslegen und bekomme aber nach dem Ende der Behandlung 85% davon, von meiner Krankenkasse erstattet.

Das Geld würde dann jedoch separiert werden und letztendlich an den Insolvenzverwalter gehen?! Gibt es eine Möglichkeit, dass ich diese Erstattung dann auch behalten kann bzw. das zunächst ausgelegte Geld zum Großteil wiederbekomme?

Von meinem Insolvenzverwalter, bekomme ich leider nie verständliche Antworten und erhielt auf Nachfrage folgende Antwort :

ich möchte erneut darauf hinweisen, dass kein Insolvenzverwalter Einfluss auf die gesetzlichen Regelungen im Hinblick auf ein Pfändungsschutzkontos hat. Die Bank separiert keine Einzelzuflüsse (Kindesunterhalt, Kindergeld oder Sonstiges), sondern ein Guthaben oberhalb des jeweils gesetzlichen Freibetrages. Das liegt nicht in meinem Ermessen, und es ist gleichgültig, aus welcher Quelle der Vermögenszufluss stammt. Gleichgültig ist auch, ob an der jeweiligen Quelle ein Betrag pfändbar gewesen wäre oder nicht.

Erstattung, Kindergeld, Kindesunterhalt, krankenkasse, Privatinsolvenz
Tochter hat Ausbildung verloren, wer zahlt Unterhalt?

Hallo,

meine Tochter hat in der 11. Klasse das Gymnasium verlassen, da sie der Meinung war, sie schafft es nicht. Danach war sie 1 Jahr zu Hause und hat sich die Sonne auf den Bauch scheinen lassen. Wir rieten ihr dazu eine Ausbildung zu machen, die sie dann auch anfing. Sie ging 2 Jahre auf die Hauswirtschaftsschule. Den Abschluss hat sie nicht geschafft nur den theoretischen Teil für ihr Fachabitur, der praktische Teil fehlt ihr aber dazu. Danach war wieder faulenzen angesagt. Darum rieten wir ihr, sich eine Ausbildung zu suchen, was dann mehr oder weniger durch uns geschah. Sie fand aber eine gute Ausbildung als Altenpflegerin, aus der sie nach 5,5 Monaten aber gekündigt wurde. Auf Anraten ihrer Psychologin sollte sie mit dem Lehrer sprechen, dass sie demnächst länger in die psychiatrische Tagesklinik muss. Nachdem sie dies getan hatte, wurde ihr am gleichen Tag in der Probezeit gekündigt (was noch fraglich ist, weil Probezeit in der Ausbildung wohl nur 4 Monate ist, wir haben vorsorglich Widerspruch eingelegt). Nun wohnt sie in einer Wohnung, hat viele Schulden und psychische Probleme. Wir haben ihr angeboten, dass sie wieder bei uns einzieht, und wir sie unterstützen, wo es geht. Aber die Schulden können und wollen wir nicht übernehmen.

Weiß jemand, inwieweit wir hier offiziell noch unterhaltspflichtig sind? Der Mietvertrag läuft noch 2,5 Monate, danach haben wir gekündigt. Leider stehe ich auch als Bürge drin.

Ich wäre über Infos sehr dankbar.

Kindesunterhalt, unterhalt
Was passiert mit dem Unterhaltstitel im Fall einer Lüge?

Hallo an alle !

Ich habe eine vielleicht etwas komplizierte frage aber hoffe den noch jemand kennt sich damit aus. Folgender fall: Eine freundin von mir, war mit einem US Soldaten verheiratet, aus dieser ehe gehen 2 kinder hervor, heirat war in deutschland, scheidung durch ein US Gericht kurz nach der trennung in 2010

Mutter ist mit den Kindern in Deutschland geblieben, Vater ging zurueck in die USA. Mutter hat beim Deutschen gericht einen Unterhaltstitel gegen den Vater erwirkt und behauptet das er nie etwas bezahlt hat. Sie bekam Unterhaltsvorschuss durch das Jugendamt. Nach 6 jahren hat das Jugendamt den Vater in USA angeschrieben um rueckwirkend den Unterhalt zu bekommen. Vater hat bezahlt aber Mutter hat es nicht angegeben.

Mutter hat behauptet das sie nur getrennt sind, also nicht gesagt das die Scheidung durch die USA ging, und hat auch ueber die Summe an erhaltenen Unterhalt gelogen.

Meine Fragen : Bleibt der Unterhaltstitle so wie er ist noch rechtskraeftig oder muss mutter eine neue beanstreben? Welche Strafe erwartet der Deutschen mutter weil sie gelogen hat ? Kann der Vater irgenwas machen von der USA aus ?

Bevor dumme fragen auftauchen : Nein es geht hier wirklich um eine sau doofe freundin von mir. Ich selbst bin nicht damit einverstanden was sei gemacht hat. Ich waere froh wenn mein ex bezahlen wuerde oder ueberhaupt kontakt zu unsere kinder haette

betrug, Familie, Kindesunterhalt
Ist der Wegfall des Kindes-Unterhaltes bei einem gewalttätigen Kind möglich?

Der Sohn meines Mannes (8 Jahre, aus erster Beziehung) wird immer aggressiver und ungezogener, wenn wir ihn abholen, um das Wochenende gemeinsam zu verbringen. Nun kam es sogar soweit, dass er mich und meinen Mann mit der Hand schlug.

Mit der Kindesmutter darüber zu reden ist unmöglich, da sie nur noch Kontakt über das Gericht wünscht. Jetzt stellt sie auch noch weitere Forderungen, wie z.B. Mehrbedarf finanzieller Mittel. Zudem darf mein Mann nicht mit dem Kind telefonieren und es nun auch nicht mehr sehen, mit der Begründung - entweder alle 2 Wochen oder gar nicht (was schwer ist bei 500km Entfernung).

Das Kind nennt meinen Mann beim Namen und seinen Stiefvater Papa. Er drückt das mit seinen 8 Jahren schon ganz deutlich aus und verletzt meinen Mann zielgerichtet damit. Auch ist er sehr aggressiv. Er schubst Kinder von Klettergerüsten, versucht alles zu "zerstören" und hat vor uns (besonders mir als Stiefmutter) keinen Respekt. Wir haben jahrelang aus Liebe zum Kind keinen Aufstand gemacht, doch nun reicht es uns, dass uns Kind und Mutter uns auf der Nase herumtanzen.

Nachdem das Kind handgreiflich geworden ist, kann mein Mann den Unterhalt kürzen bzw. hat er das Recht keinen mehr zu zahlen?

Das Kind wurde bewusst entfremdet und gegen uns aufgestachelt. Sie verweigert uns jeglichen Kontakt. Und wenn es mal, per Gericht zu einem Termin kommt, wird das Kind gegen uns handgreiflich. Wie sieht die rechtliche Lage aus?

Kindesunterhalt, Gewalt
Kindesunterhaltsschulden. Wem steht es zu und wie Ausgleich verrechnen?

Ich habe 2 Kinder (17+14), die vor 2,5 Jahren zum Vater zogen. Ich war zu der Zeit Krank. Er forderte natürlich für die Kinder über das Jugendamt Unterhalt, welchen ich nicht zahlen konnte und daher für jedes Kind 643,50 offen waren. Mein Titel belief sich auf 50€ je Kind.

Die Jüngere lebt nun seit Nov13 wieder bei mir und der Vater zahlte seit dem keinen Unterhalt. Er hat im Gegensatz zu mir ein recht gutes Gehalt und mit dem Unterhalt fallen meine Tochter und ich aus dem Bezug von Hartz IV raus. Nun zahlte er seit Juni ans Jugendamt, aber unterschrieb den Titel erst Ende November. Dieser beläuft sich auf 377€ Mon. Ich stimmte beim Jugenamt zu, dass der Unterhalt für das bei ihm verbliebene Kind mit der Nachzahlung verrechnet wird. Also die 643,50 + für 13 Monate ins.650€. Zusätzlich wird natürlich bei der Verrechnung der Teil des Jobcenters aubgezogen, welches ich in den Monaten erhalten habe und das wird dem Amt auch ausgezahlt.

Nun komme ich aber zur eigentlichen Frage. Das Jugendamt gab mir die Berechnung und teilte mir in dem Brief mit, dass der Unterhalt für meine Jüngere, dem ich geschuldet habe (auch 643,50) von ihrem Unterhalt abgezogen wurde und somit nur noch ein Nachzahlung von 74,50 an sie ausgezahlt wird. Nun verstehe ich die Welt nicht mehr. man kann doch nicht den Unterhalt des Vaters welches er dem Kind Schuldet mit dem Unterhalt verrechnen, welches ich dem Kind schulde. Und wo ist nun dieses Geld gelandet? Der Brief kam erst gestern und ich möchte mich vor einer Auseinandersetzung mit dem Jugendamt informieren.

Ich hoffe ich habe mich verständlich ausgedrückt.

Jugendamt, Kindesunterhalt, Schulden, unterhalt, unterhaltsrecht
Unterhaltsvorschuss / Mangelfall und nun doch "teilweise leistungsfähig"

Guten Tag,

zuerst möchte ich mitteilen, dass mein Kind 2 Jahre alt ist und die Kindesmutter Unterhaltsvorschuss seit der Geburt an bezieht. Mein Einkommen wurde überprüft und das Jugendamt ist zum Ergebnis gekommen, dass ich nicht zahlen muss, das Schreiben setze ich hier noch ein. (Etwas weiter unten).

Ich bin auf "Stundenbasis" angestellt, meine Stunden schwanken und daher auch mein Gehalt jeden Monat, sagen wir, zwischen 900 und 1330 Euro. Die letzten 2 Monate habe ich ein mal 1330 und ein mal 1217 Euro verdient, davon wurde mir, was ich wahrscheinlich nicht absetzen kann, jeweils 100 Euro abgezogen, da ich von der Firma einen Roller-Darlehen von 500 Euro erhalten habe, was auf fünf Monate abgezogen wird. Also hätte ich vorletzten und letzten Monat zumindest zum Teil (Fahrtkosten betragen ca. 80 Euro), Unterhalt bezahlen können. Vor 3 Monaten kam die "Befreiung". Ich weiß nun nicht, wann sie sich wieder melden.

Da mehrere Mitarbeiter eingestellt wurden, kann es auch gut sein, dass mein Einkommen auf 1100-1150 runter geht. Ich also ca. 20-70 Euro zahlen müsste.

1.) Wenn ich das nicht melde, ist dass eine unterhaltspflichtverletzung und muss ich, trotz dem Schreiben vom Jugendamt, den Unterhaltsvorschuss zurückzahlen?

2.) Macht es Sinn, freiwillig beim Jugendamt vorzusprechen und dies zu melden, obwohl jederzeit dass Gehalt runtergehen kann und ich keinen Einfluß darauf habe?

3.) Wenn ich z.B. 70 Euro zahlen muss und meine Firma die Aufträge entzogen bekommen würde, und ich arbeitslos werden würde, müsste ich die 70 Euro dann weiterzahlen? Ich meine, dann kann man es ja nicht mehr?

4.) Was würdet Ihr in dieser Situation machen? Denke schon Tage darüber nach.

Diesen Monat verdiene ich ca. 1150 Euro Netto, abzgl. der 100 Euro für das Darlehen für den Roller.

Hier noch das Schreiben vom JA:

Ende Mai 2014.

Sehr geehrter Herr X,

Ihre eingegangenen Unterlagen haben wir geprüft. Anhand dieser Unterlagen kommen wir zum Ergebnis, dass Sie derzeit zur Leistung einer Unterhaltszahlung für Ihr Kind nicht in der Lage sind. Demnach werden wir weiterhin die Leistungen nach dem UVG für Ihr Kind erbringen, ohne von Ihnen einen Ersatz zu verlangen. Insoweit entstehen keine Unterhaltsrückstände. Wir erlauben uns aber zu einem späteren Zeitpunkt wiederum eine Prüfung Ihrer Einkünfte vorzunehmen. Wir werden uns sodann wieder bei Ihnen melden und entsprechende Unterlagen anfordern. Mit freundlichen Grüßen.

Bitte um Hilfe. Vielen Dank!

Geld, Finanzen, Gesetz, Jugendamt, Kindesunterhalt, Recht, Schulden, unterhalt

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