wie kann ich mein mann dazu bringen mir geld für es essen zu geben
Hallo ich bin eine Mutter von 3 kindern (12,3,1) ich möchte mich von meinen mann trennen wie kann ich ihn dazu bringen auszuziehen? ich habe zur ihm gesagt er solle ausziehen aber er meint zur mir so lange er die Miete zahlt bleibt er hier.Mein mann verdient genug geld um uns alle zu unterhalten, aber wir sehen nichts davon ich bekomme auf mein knt nur kindergeld 558 euro und wohngeld 324 von dem geld muss ich 85 euro kindergarten bezahlen 30 essen geld für die schule und die ganzen klein sachen wie hefte für die schule und so ich muss die kinder von dem geld anziehen und ernähern das reicht mir einfach nicht ich habe letzten monat meine tochter in die schule vorbereitet wir hatten nur 200,00 euro für den ganzen monat für 4 personen zum essen das reicht einfach nicht und ich rede hier gar nicht von windeln und babymilch und nahrung .Kann ich vielleicht durch einen anwalt mein mann dazu bringen so lange er noch bei uns wohnt das er uns ein teil von seinem geld gibt er 600,00 euro im monat taschengeld für sich während ich und die kinder an jeder ecke sparen müssen
3 Antworten
Dein Mann ist dir zur Leistung von Unterhalt und Taschengeld verpflichtet.
Zum angemessenen Unterhalt für die Familie gehört das Haushaltsgeld. Soweit dein Mann seinen Unterhaltsbeitrag weder durch die Haushaltsführung (Einkaufen) noch durch die direkte Bezahlung der Haushaltskosten für Wohnung, Nahrung, Kleidung, medizinische Versorgung, kulturelle Bedürfnisse, Kranken- und Altersvorsorge, Urlaub usw. leistet, schuldet er nach § 1360a (2) S. 2 BGB das nötige Haushaltsgeld, um den laufenden Bedarf der Familie zu decken. Das Haushaltsgeld umfasst also die zur Sicherung des Lebensbedarfs der Familie erforderlichen Geldmittel einschließlich der Mittel zur Unterhaltung der Kinder. Davon wären mind. 5% frei vefügbares Taschengeld für dich zusätzlich zu gewähren.
Das sollte man ihm einmal so deutlich mitteilen, einen konkreten Haushaltsplan und Finanzbedarf aufstellen und pünktlich zum Monatsersten Haushalts- und Tachengeld bereitgestellt bzw. überwiesen verlangen.
Bei fehlender Einsicht oder davon unabhängig bereits längst bestehendem Scheidungswunsch deinerseits zusätzlich darauf hinweisen, daß dieser Anspruch nach Scheidungsantrag in gleicher Höhe als Trennungsunterhalt gem. § 1361 BGB bestünde sowie Kindesunterhalt als Berechtigte des Aufenthaltsbestimmungsrechts zu bezahlen wäre.
Und das du für dich und deine Kinder Zuweisung der Ehewohnung beantragen würdest.
G imager761
In früheren Zeiten hat man derartige Konflikte mit der Bratpfanne gelöst, aber heute bleibt wirklich nur noch der Weg zum Anwalt. Warte nicht zu lang damit!
Ich dachte mann kann hier Fragen stellen um Hilfe zubekommen oder ein Rat. Und nicht benotet zuwerden,sorry das ich kein fachchinesisch kann.
Du suchst Dir einen Anwalt für Familienrecht und dieser wird Dich beraten, in welcher Art und Weise die Trennung ablaufen kann. Insbesondere wird er/sie Dir auch helfen, Ansprüche bezüglich Unterhalt durchzusetzen. Also: gleich mal am Montag vorbeischauen.
Immerhin 4 (in Worten; vier) Leute, die sich durch diese Textruine durchgebissen haben. Ich hab den Müll jedenfalls nicht gelesen.
Ich wusste gar nicht, dass es derart viele Masochisten gibt.
Aber immerhin - da kann ich mich auf lesbare Fragen konzentrieren.