Kindesunterhalt nach Auszug?
Hallo,
meine Tochter macht eine schulische Ausbildung und hat kein Einkommen. Nun hat sie spontan entschieden, mit ihrem Freund bei dessen Mutter einzuziehen. Ich selbst bekomme nur eine Rente (bin gesundheitlich nicht arbeitsfähig) und ihren Kindesunterhalt und Kindergeld. Eigentlich war abgesprochen, dass sie bis Ende der Ausbildung bei mir wohnt, damit ich in der Zeit auch die Möglichkeit habe eine kleinere Wohnung zu finden, was zur Zeit sehr schwierig ist.
Nun meine Frage: Wenn Sie mit zu der Mutter des Freundes zieht, kann Sie dann von mir den Kindesunterhalt und das Kindergeld einfordern?
Danke im voraus für die Antwort
Kindesunterhalt,
unterhalt