Kind lebt im Ausland - welcher Kindesunterhalt?
Ich habe noch eine weitere Frage zum Unterhalt. Da lebt das Kind meines Freundes mit der Mutter in Bulgarien. Kann sie für die Bemessung des Kindesunterhalts die Düsseldorfer Tabelle anwenden?
2 Antworten
Klasse FRage. Dürfte auch für die Hinterlassenschaften von deutschen Urlaubern in Thailand, Kenia, Brasilien usw. gelten.
Hier die Antwort:
Es kommt auch auf die Lebensverhältnisse im Land an, wo das Kind lebt:
OLG Koblenz (7 WF 216/07 vom 8. März 2007)
Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr. iur.
Die Tabellensätze der Düsseldorfer Tabelle sind auf die hiesigen Verhältnisse zugeschnitten. Dagegen wird der Unterhaltsbedarf in Bulgarien sicher darunter angesetzt werden. Es kommt auf die dortigen Lebens- und Preisverhältnisse an, wie wfwbinder richtig antwortete.