Kind lebt im Ausland - welcher Kindesunterhalt?

2 Antworten

Klasse FRage. Dürfte auch für die Hinterlassenschaften von deutschen Urlaubern in Thailand, Kenia, Brasilien usw. gelten.

Hier die Antwort:

Es kommt auch auf die Lebensverhältnisse im Land an, wo das Kind lebt:

OLG Koblenz (7 WF 216/07 vom 8. März 2007)

http://www.wochenendvater.de/?p=273

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr. iur.

Die Tabellensätze der Düsseldorfer Tabelle sind auf die hiesigen Verhältnisse zugeschnitten. Dagegen wird der Unterhaltsbedarf in Bulgarien sicher darunter angesetzt werden. Es kommt auf die dortigen Lebens- und Preisverhältnisse an, wie wfwbinder richtig antwortete.