Wie beweist man Finanzamt, daß man keine Unterhaltszahlungen vom Kindsvater kriegt?

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Falscher Ansatz. Es ist irrelevant, ob Du einen monatlichen Betrag auf Deinem Konto als Unterhalt verbuchst oder ob Du den in bar überreicht bekommst. Für das Finanzamt zählt die Frage, ob der Anspruch auf Unterhalt besteht und durchsetzbar ist.

Hast Du also einen Anspruch auf Kindesunterhalt, verzichtest jedoch kulanterweise auf die Zahlung, so wirst Du dennoch in bestimmten Situationen so behandelt, als ob der Unterhalt gezahlt würde, da ein Anspruch besteht, Du eigenständig glaubst darauf verzichten zu wollen. Den Anspruch hat jedoch das Kind, nicht Du. Und damit kannst Du nicht zu Ungunsten des Kindes auf den Anspruch einseitig verzichten.

Ist der Kindsvater in einer Mangelsituation, dann kann ein Unterhaltsanspruch nicht erfüllt werden. Daher hilft letztendlich nur eine Bescheinigung, die die Einkommenssituation des Kindesvaters offenlegt und beschreibt, daß Kindesunterhalt nicht gezahlt werden kann. Eine gute Grundlage dafür könnte die Steuererklärung des Kindsvaters sein, die dem Finanzamt (oder einem anderen Finanzamt) ja schon vorliegen sollte.

Frag den Sachbearbeiter, ob er eine Versicherung an Eides Statt ausreichen läßt. Das wäre der einfachste Weg des Nachweises. Das mit den Kontoauszügen hat ja den Haken, dass Du mehr als ein Konto haben könntest. Wenn der Kindsvater nichts zahlt, wird er das ungern auch noch bestätigen wollen und bis das Jugendamt etwas zu Papier bringt, ist der Sommer schon vorbei.