Zusammenziehen trotz bürgergeld?

1 Antwort

Du bezahlst für Deine beiden Kinder etwa 850 € Unterhalt; also bist Du geschieden. Sie hat Bürgergeld beantragt und bekommt es auch. Du möchtest daß der Staat Euch noch mehr Geld zur Verfügung stellt. Das ist unsozial gegenüber allen Steuerzahlern! Da Ihr beide erst nach einem Jahr des Zusammenzugs als Bedarfsgemeinschaft zählt, ist meine Antwort klar, ihr beide seid Sozialschmarotzer! Das Arbeitsamt ist nur dann zuständig, wenn einer von Euch beiden oder beide Anspruch auf ALG 1 hat/haben. Dein Gefühl trügt Dich nicht, aber auch vergleichbare Fälle haben mit dem gleichen Problem zu kämpfen. Wenn Du/Ihr aber im Glauben seid, andere würden dies auch schaffen, dann seid Ihr entweder auf die Versprechen deer Regierung hereingefallen oder die anderen handeln einfach ungesetzlich.


Hixxs 
Beitragsersteller
 08.04.2023, 18:46

Du weisst gar nicht was los ist. Ich bin kein Schmarotzer zahle alles und möchte einfach nur wissen was uns helfen würde. Ich arbeite und sie kann nicht arbeiten. Aufgrund körperlicher und psychischer probleme. Ich wollte einfach nur Tipps und richtige Hilfe. Was du machst ist einfach nur reinhauen. Ohne uns zu kennen einfach negativ im Internet anonym irgendwas zu posten. Ich wusste dass es so kommt. Auf aufrichtige Fragen und hilfegesuche kommt irgendso jemand der Langeweile hat und unzufrieden ist und sich einfach nur negativ äußern will. Vielen Dank für die Antwort. Geh einfach weiter.

Snooopy155  08.04.2023, 22:20
@Hixxs

Was erwartest Du, wenn Du verschweigst, daß Diene Lebensgefährdin psychische Probleme hat? Dadurch daß Du das verschweigs,t provozierst Du doch meine Antwort.