Hallo!

Frage 1: Ich bin alleinerziehend mit zwei Kinder. Aktuell habe ich die Lohnsteuerklasse 2. Mein Freund und ich möchten zusammenziehen. Dadurch ändert sich meine Lohnsteuerklasse von 2 auf 1. Zu wann muss ich die Änderung melden und ab wann gilt die Lohnsteuerklasse 1?

Frage 2: Irgendwo hab ich auch gelesen, dass wenn ich die Lohnsteuerklasse 2 nicht mehr habe, dass der Vater der Kinder hier dann Anspruch drauf haben könnte - stimmt das oder ist dies eher ein "Ammenmärchen"?

Frage 3: Mein Freund hat 2 unterhaltspflichtige Kinder. Ändert sich bei der Unterhaltsberechnung etwas, wenn wir zusammenziehen, aber sein Mietanteil der gleichen Höhe entspricht wie seine bisherige?

Frage 4: Ändert sich generell etwas an der Unterhaltsberechnung, wenn wir z.B. auch zu einem späteren Zeitpunkt einmal heiraten? Wird mein Verdienst hier mit einbezogen?

Ich würde mich freuen, wenn mir hier vielleicht jemand Klarheit verschaffen und Helfen könnte. :)

Danke!